„Das lange Ringen hat sich gelohnt. Der gemeinsame Entschließungsantrag der Regierungskoalition und der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag setzt wichtige Leitplanken im Kampf gegen Judenhass. Wer Antisemitismus verbreitet, verdient keine staatliche Förderung, sondern Gegenwehr von Staat und Gesellschaft. Gerade jetzt, wo Jüdinnen und Juden in Deutschland massiv bedroht und angefeindet werden, setzt dieser Antrag ein wichtiges Zeichen der Solidarität mit Jüdischem Leben in unserem Land wie auch mit unserem Wertepartner Israel. Gleichzeitig macht dieser Antrag ganz unmissverständlich deutlich, dass niemand auf Unterstützung oder Förderung durch den Staat setzen kann, der antisemitisches Gedankengut verbreitet“, erklärte heute der Hessische Antisemitismusbeauftragte Uwe Becker mit Blick auf die in dieser Woche beabsichtigte Verabschiedung des Entschließungsantrags im Deutschen Bundestag gegen Antisemitismus.
Der Antisemitismusbeauftragte Uwe Becker nahm auch die im Antrag als Richtschnur genannte Antisemitismusdefinition der International Holocaust Remembrance Alliance, die sogenannte IHRA-Definition, gegen erneut aufkommende Kritik in Schutz.
IHRA-Definition von Antisemitismus als geeignete Form der Beschreibung von Judenfeindlichkeit
„Bei aller Unvollkommenheit jeder Definition, ist die IHRA-Definition von Antisemitismus die geeignetste Form der Beschreibung von Judenfeindlichkeit und sie hat gerade auch in ihrer erweiterten Form den israelbezogenen Judenhass bereits zu einem Zeitpunkt als Antisemitismus herausgestellt, als so mancher Wissenschaftler oder Kunstschaffender noch nicht einmal etwas von israelbezogenem Antisemitismus wissen wollte“, so Uwe Becker heute.
„Wer in Zeiten, in denen die Vernichtung Israels auf unseren Straßen ausgerufen wird und der israelbezogene Antisemitismus zur dominierenden Alltagsform des Judenhasses geworden ist, noch immer Freiräume für diese Form der Judenfeindlichkeit schützen will, der muss seine Haltung überprüfen aber nicht die IHRA-Definition. Die schon jetzt wieder aufkommende Kritik am beabsichtigten Entschließungsantrag des Bundestages zeigt, dass man in zu großen Teilen von Wissenschaft, Kunst und Kultur den israelbezogenen Antisemitismus kultivieren möchte, statt sich endlich dessen toxischer Wirkung auf unsere Gesellschaft bewusst zu werden. Niemand verbietet Debatten über die Politik in Israel, doch wer dem Land die Existenz abspricht, der stellt sich außerhalb unserer Gesellschaft“, so Antisemitismusbeauftragter Uwe Becker abschließend.