Ins neue Jahr startet Hessen deutlich bürokratieärmer und bürgerfreundlicher. Mit dem Inkrafttreten des Ersten Bürokratieabbaugesetzes wurden über 120 Einzelmaßnahmen in 90 Gesetzen wirksam, die bürokratische Lasten für Bürger, Wirtschaft und Kommunen abbauen oder reduzieren. Entbürokratisierungsminister Manfred Pentz skizziert zum Jahresauftakt den Fahrplan für weitere Entbürokratisierungsschritte: „Wir haben den Motor der Entbürokratisierung angeworfen und werden ihn 2026 auf hoher Drehzahl halten. Bürokratieabbau ist in Hessen kein einmaliger Kraftakt, sondern jetzt fester Bestandteil der Regierungsagenda.“ Ziel sei es, den Schwung zu nutzen, um den Kulturwandel in den Behörden dauerhaft zu verankern. „Der neue hessische Weg heißt: Vertrauen statt Misstrauen. Wir machen Hessen Tag für Tag ein Stück einfacher und bürgerfreundlicher“, so der Minister.
Appell an die Praxis: „Bürokratieabbau schnell umsetzen“
Trotz der gesetzlichen Vorgaben warnte der Minister davor, dass alte Gewohnheiten den schnellen Reformerfolg ausbremsen könnten. „Das Motto: ‘Das haben wir schon immer so gemacht. Das machen wir auch künftig so‘ bestimmt nicht selten den Arbeitsalltag“, sagte Manfred Pentz und rief Verwaltungen und Unternehmen dazu auf, die neuen Erleichterungen aktiv zu nutzen und vor allem, sie den Bürgerinnen und Bürgern bekannt zu machen. „In der Vergangenheit war zu beobachten, dass bereits abgeschaffte bürokratische Lasten aus bloßer Routine einfach fortgeführt wurden.“ Als Beispiel nannte er die Meldescheine in Hotels: „Auch wenn die Pflicht zur Erfassung der Meldedaten schon lange entfallen war, wurde diese Praxis beim Check-in häufig einfach fortgeführt. Wenn wir Bürokratieabbau wirklich als gesamtgesellschaftliche Aufgabe begreifen, dann müssen auch alle Akteure mitziehen – staatliche wie private. Im Idealfall heißt das für mich: Wenn ein Antragsteller in einer Behörde einen Antrag in Papierform einreicht, dann sollte er zumindest einen Hinweis darauf erhalten, dass dies auch als E-Mail oder in einem Onlineformular möglich ist.“
Bürokratieabbau: Ein Gesamtpaket für Hessen – Digitalisierung, Bauen und kommunale Freiheiten
Denn: Ein zentrales Element der Reform ist eine tiefgreifende Änderung im Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetz, die wie ein Generalschlüssel wirkt. Indem dort die „Textform“ als neuer Standard verankert wurde, entfällt künftig bei hunderten verschiedenen Verwaltungsvorgängen der Zwang zur Papierform mit händischer Unterschrift. Wo früher Papier und Postweg gesetzlich vorgeschrieben waren, reicht nun eine einfache E-Mail oder ein Online-Formular aus. Da fast alle spezifischen Verfahrensbereiche auf dieses zentrale Gesetz verweisen, modernisiert dieser einen Hebel die Interaktion mit dem Staat in ihrer gesamten Breite. Bürger und Unternehmen sparen dadurch Zeit und Wege, was den Weg für eine echte, medienbruchfreie digitale Verwaltung ebnet.
Flankiert werden die Maßnahmen des Bürokratieabbaugesetzes durch die bereits im Herbst 2025 in Kraft getretene neue Hessische Bauordnung. Sie sorgt im Jahr 2026 erstmals flächendeckend für schnellere Verfahren, etwa durch Genehmigungsfreistellungen für viele Wohnungsbauvorhaben. Parallel wird das neue Kommunale Flexibilisierungsgesetz den Städten und Gemeinden demnächst mehr Eigenverantwortung ermöglichen. Über das sogenannte Standardbefreiungsgesetz können Kommunen als „Reallabore“ zeitlich befristet von starren landesrechtlichen Vorgaben abweichen und Aufgaben vor Ort effizienter lösen.
Weniger Nachweise und Erleichterungen für Fachkräfte
Ein weiterer Pfeiler des Bürokratieabbaugesetzes ist das Prinzip der Eigenverantwortung. In rund 70 Gesetzen und Verordnungen wird künftig auf die Vorlage von Originalen oder Beglaubigungen verzichtet – oft genügt eine einfache Kopie. Diese Philosophie zeigt sich auch in konkreten Erleichterungen im Gesundheits- und Sozialwesen. Im Pflegebereich werden belastende Berichtspflichten gestrichen: Betreiber von Pflegeheimen mussten bislang bis zum 31. Januar detailliert über Arbeitszeiten und Tätigkeiten jeder einzelnen Pflege- und Betreuungskraftkraft im Vorjahr berichten. „Diese Pflicht fällt ab diesem Jahr weg. Die Heime müssen diese Berichte nicht mehr erstellen und gewinnen sofort wertvolle Zeit für die Pflege zurück. Jede Minute, die eine Pflegekraft weniger mit ihrer Dokumentation verbringt, ist eine Minute mehr für die Menschen, die Hilfe brauchen. Zudem entfallen für Fachkräfte doppelte Meldewege bei Kammern und Gesundheitsämtern“, erläuterte Manfred Pentz.
Neues Zuwendungsrecht: Rückenwind für Vereine und Ehrenamt
Auch das Ehrenamt profitiert von massiven Vereinfachungen. Das überarbeitete Zuwendungsrecht macht die Förderpraxis in Hessen einfacher und schneller. Für Vereine und Kommunen entfällt bei kleineren Summen das komplexe Vergaberecht, und aufwendige Verwendungsnachweise werden durch einfache Bestätigungen ersetzt. Bisher war es zum Beispiel so, dass Vereine, wenn sie Fördergelder vom Land erhalten, bei der Verwendung dieser Mittel komplizierte Regeln einzuhalten hatten. Sie mussten quasi wie eine staatliche Behörde ausschreiben: mehrere Angebote einholen, diese nach strengen formalen Kriterien vergleichen und alles lückenlos dokumentieren. „Davon haben wir unsere Vereine befreit. Damit wird sichergestellt, dass Fördermittel schnell dort ankommen, wo sie gebraucht werden, ohne die Empfänger in Papierbergen zu ersticken“, sagte der Minister. Künftig müssen bei Aufträgen über 10.000 Euro nur drei Vergleichsangebote eingeholt werden.
Der Ausblick: Eckpunkte für das Zweite Bürokratieabbaugesetz
Reformstillstand wird es im Jahr 2026 nicht geben. Minister Manfred Pentz kündigte an, dass die Landesregierung bereits am Zweiten Bürokratieabbaugesetz arbeitet, um weitere Hürden abzubauen. Für das laufende Jahr sieht der Fahrplan unter anderem folgende Schwerpunkte vor:
- Weitere Modernisierung des Verwaltungsverfahrensgesetzes: Beschleunigung von Großprojekten durch flexiblere Öffentlichkeitsbeteiligungen und moderne Einwendungsfristen.
- Anpassung von Schwellenwerten: Anhebung von Wertgrenzen in Fachgesetzen, um mehr Vorgänge über unbürokratische Standardverfahren abzuwickeln.
- Reduzierung von Vorkaufsrechten: Überprüfung und Abbau nicht mehr zeitgemäßer staatlicher Vorkaufsrechte (z.B. an Gewässerstreifen), um den Grundstücksverkehr zu entlasten.
- Fortführung des KI-gestützten Normenscreenings: Mittels Einsatzes von künstlicher Intelligenz sollen veralte oder widersprüchliche Regelungen im Landesrecht systematisch aufgespürt werden.
- Vereinfachte Nachweise: In zahlreichen Verfahren werden wir die aufwändige Nachweispflicht durch eine einfache Vorhaltepflicht ersetzen. Das spart unnötige Vorgänge bei Unternehmen und Verwaltungen.
Dass Hessen mit seinem Weg richtig liegt, zeigt sich auch in der Bundespolitik. Viele Ideen, die in Hessen bereits Gesetz sind oder gerade umgesetzt werden, finden sich mittlerweile in den Reformplänen der Bundesregierung wieder. „Es freut uns, dass Hessen im Bereich Bürokratieabbau als Vorreiter und Vorbild wahrgenommen wird und wir mit unseren Initiativen bundesweit Maßstäbe setzen“, sagte der Minister, der in diesem Zusammenhang auch darauf hinwies, dass der Bund jetzt auch einen Bürokratie-Melder nach hessischem Vorbild anbietet. „Wir werden nicht nachlassen, sondern bleiben der innovative Antreiber beim Thema Entbürokratisierung. Während andere noch über Konzepte diskutieren, liefern wir in Hessen die Praxisbeweise, dass es funktioniert. Bürokratieabbau ist eine Frage des Mutes und der Ausdauer. Wir werden im Jahr 2026 beweisen, dass ein moderner Staat seine Stärke durch Serviceorientierung und Vertrauen in seine Bürgerinnen und Bürger zeigt, und nicht in einem kleinkarierten Regelungs- und Kontrollzwang.“