Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Entbürokratisierung

Land fordert ordnungsgemäßes Gesetzgebungsverfahren ein

Lucia Puttrich: „Mit Tricksereien kann man keine Gesetze durchdrücken.“

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Hessens Staatsministerin für Bundesangelegenheiten Lucia Puttrich hat heute am Rande des Bundesrates das Agieren der Bundesregierung mit Blick auf das sogenannte Whistleblower-Gesetz kritisiert. Die Bundesregierung war damit am 10. Februar 2023 an der Zustimmung des Bundesrates gescheitert. Daraufhin versuchte sie mit der Einbringung einer identischen Regelung in zwei neuen Gesetzen das ordnungsgemäße Verfahren – den Vermittlungsausschuss – zu umgehen.

„Um es klar zu sagen: Auch der Bundesrat möchte ein Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern. Wir haben also im Ziel überhaupt keinen Konflikt. Einigen Ländern geht es allerdings darum, die Regelung möglichst eng an den Vorgaben der europäischen Vorgabe und ohne zusätzliche Bürokratie umzusetzen. Dass die Bundesregierung dennoch versucht hat, Verfahrenstricks anzuwenden, ein bereits vom Deutschen Bundestag beschlossenes Gesetz in zwei Teile aufspaltet und über die Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag nochmals einbringt – nur um die Anliegen des Bundesrates zu umgehen – ist ein noch nie dagewesener Vorgang. Mit solchen Tricksereien kann man weder ordnungsgemäße Verfahren umgehen noch Gesetze durchdrücken. Die Bundesregierung sollte deshalb schleunigst zu einem ordnungsgemäßen Gesetzgebungsverfahren zurückkehren. Das bedeutet die Anrufung des Vermittlungsausschusses zum ursprünglichen Gesetz“, erklärte Lucia Puttrich.

„Eilvorlagen sind zu vermeiden“

Die Staatsministerin kritisierte bei der Gelegenheit grundsätzlich den Umgang der Bundesregierung mit dem Bundesrat: „Immer häufiger werden Gesetzesvorlagen wegen interner Spannungen der Bundesregierung als eilbedürftig deklariert, ohne dass ein fachlicher Grund dafür besteht. In solchen Fällen bleibt den Ländern weniger Zeit für die Beratungen. Deshalb sind solche Eilvorlagen zu vermeiden. Das gebietet schon der Respekt der Verfassungsorgane füreinander. Die Quote der Fristverkürzungsbitten lag zwischen 2010 und 2020 bei durchschnittlich 15,19 Prozent. Sie stieg im Jahr 2022 auf 43,71 Prozent und liegt im laufenden noch deutlich höher. Das bedeutet, dass ein noch nie dagewesener Anteil von Vorlagen derzeit außerhalb der ständigen und vom Grundgesetz präferierten Praxis eingebracht werden. Die Ausnahme wird so zur Regel. Der Bundesrat operiert dadurch seit vielen Monaten quasi im Notfallmodus. Des aktuelle Verhalten der Bundesregierung um das Hinweisgeberschutzgesetz hat das Verhältnis des Bundesrates zur Bundesregierung daher weiter belastet. Die Rückkehr zum ordnungsgemäßen Verfahren wäre deshalb eine notwendige vertrauensbildende Maßnahme“, erläuterte Lucia Puttrich.

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Hessische Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund

Pressesprecher Europe-Ressort René Brosius

René Brosius

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