Passagiere am Flughafen Frankfurt

Hessische Staatskanzlei

Antisemitismusbeauftragter verurteilt Hakenkreuz-Schmierereien am Frankfurter Flughafen

Antisemitismusbeauftragter Uwe Becker: „Wer rechtsextremistische Symbole an den Orten jüdischen Lebens anbringt, ist ein antisemitischer Straftäter und muss mit der vollen Härte unserer Gesetze bestraft werden.“

„Wenn ausgerechnet der synagogale Gebetsraum am Frankfurter Flughafen Ziel von Hakenkreuz-Schmierereien wird, ist dies ein gezielter antisemitischer Angriff, den ich auf das Schärfste verurteile. Wenn Judenfeindlichkeit die Schwelle hinein zu den Gebetsorten überschreitet, dann besteht die Gefahr, dass auch Betende Opfer solcher Angriffe werden können. Daher müssen alle Anstrengungen auf die Aufklärung dieser Tat gerichtet werden. Dies ist weder ein Kavaliersdelikt noch eine einfache Sachbeschädigung, sondern eine antisemitische Straftat. Ich bin der Fraport AG als Betreiber des Frankfurter Flughafens dankbar dafür, dass umgehend die notwendigen rechtlichen Schritte eingeleitet worden sind und Anzeige erstattet worden ist“, erklärte heute der Beauftragte der Hessischen Landesregierung für jüdisches Leben und den Kampf gegen Antisemitismus, Uwe Becker.

„Wer rechtsextremistische Symbole an den Orten jüdischen Lebens anbringt, ist ein antisemitischer Straftäter und muss mit der vollen Härte unserer Gesetze bestraft werden. Gerade an einem Ort wie dem Frankfurter Flughafen, über den Menschen aus fast allen Ländern der Erde und den unterschiedlichsten Kulturen und Religionen täglich ihren Weg wählen, hat Antisemitismus keinen Platz. Das konsequente Vorgehen der Fraport AG mit der umgehenden Anzeige und der gleichzeitigen Reinigung des beschädigten Gebetsraumes unterstreichen dies zusätzlich. Wer auf diese Weise Judenhass verbreitet, hat in unserer Stadt und auf unserem Flughafen nichts zu suchen und ich hoffe, dass man des oder der Täter habhaft werden kann“, erklärte der Antisemitismusbeauftragte Uwe Becker abschließend.