Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Entbürokratisierung

Europaministerin ruft zur sorgsamen Umsetzung von EU-Vorgaben auf

Die Mitgliedstaaten verschärfen nach einer am Mittwoch bekannt gewordenen Studie im Auftrag der Münchner Stiftung Familienunternehmen häufig EU-Vorgaben. Dieser Effekt wird „Gold-Plating“ genannt und ist seit Jahren Gegenstand der Diskussion.

Hessens Europaministerin Lucia Puttrich rief am Mittwoch deshalb dazu auf, sorgsam mit der Umsetzung von europäischen Vorgaben umzugehen.

„Der Befund der heute vorgestellten Studie bestätigt das, was viele Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger seit Jahren spüren. Europäische Vorgaben werden oft zum Anlass genommen, zusätzliche Regulierungen, bürokratische Vorgaben oder Datenerfassungen einzuführen. Die EU wird für diesen Bürokratieaufwuchs dann häufig zum Sündenbock erklärt. So schürt man Europaskepsis in einer Zeit, in der wir stärker als jemals zuvor zusammenrücken müssten“, erklärte Lucia Puttrich.

„Ein aktuelles Beispiel für dieses „Gold-Plating“ ist das kürzlich im Bundesrat debattierte Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen („Whistleblower-Gesetz“). Im Ziel, Hinweisgeber zu schützen, sind sich alle einig. Aber anders als in der europäischen Vorgabe vorgesehen, wurde der sachliche Anwendungsbereich auf das gesamte Strafrecht und sämtliche Ordnungswidrigkeiten ausgeweitet und eine Verpflichtung zur Einrichtung eines anonymen Meldekanals, einschließlich einer Rückmeldemöglichkeit in den Unternehmen, vorgeschrieben. Beides sind Regelungen, die nicht von der Richtlinie gefordert werden, aber insbesondere kleinere und mittelständische Unternehmen übermäßig bürokratisch belasten“, erläuterte Lucia Puttrich.

„Angesichts der großen wirtschaftlichen Herausforderungen der Unternehmen durch die gestiegenen Energiepreise, der Inflation, bei der Aufrechterhaltung von globalen Lieferketten und dem Fachkräftemangel sollte es ein Gebot der Stunde sein, bei der Umsetzung von europäischen Vorgaben nicht noch draufzusatteln. Der Sinn europäischer Regelungen ist es, im Binnenmarkt einheitliche Standards zu schaffen. Dieses Ziel wird ins Gegenteil verkehrt, wenn durch ein bürokratisches Wettrennen der nationalen Verwaltungen doch wieder unterschiedliche Regelungen in den Mitgliedstaaten gelten. Der Regelfall bei europäischen Vorgaben sollte deshalb die 1:1-Umsetzung sein“, sagte die Europaministern.

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Hessische Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund

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René Brosius

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