Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Entbürokratisierung

Hessische Initiative zum Schutz von Gesundheitsdaten beschlossen

Europaministerin Puttrich: „Menschenwürde nicht kommerzialisieren“. Digitalministerin Prof. Dr. Kristina Sinemus: „Wir brauchen klare Regeln zum Schutz sensibler Daten.“

Mit großer Mehrheit hat der Bundesrat heute die hessische Bundesratsinitiative zum besseren Schutz von Gesundheitsdaten (BR-DRs. 340/21) beschlossen. Die Initiative mit dem Titel „Europäische Datensouveränität schützen“ wurde federführend von Europa- und Digitalressort erarbeitet und thematisiert Fragen des fairen Wettbewerbs durch globale Technologiekonzerne und den besseren Schutz von Gesundheitsdaten der Nutzerinnen und Nutzer.

„Hessen hat mit der Initiative auf nicht nur ein wichtiges aktuelles Thema aufmerksam gemacht, sondern auch wesentliche Maßgaben für die Positionierung Deutschlands innerhalb der europäischen Rechtsetzung erreicht. Darauf können wir in unserer weiteren Arbeit aufbauen, denn das Thema ist mit dieser Initiative längst nicht beendet. In unserem Verständnis hat die (Daten)Macht der Internetkonzerne eine größere Dimension als nur eine ökonomische. Auch wenn es im Moment häufig um die Größe oder den Umsatz der Unternehmen geht und ob sie diese missbräuchlich zulasten ihrer Mitbewerber einsetzen: es gibt auch eine Dimension außerhalb des Wirtschaftlichen. Wissen ist Macht und wir müssen uns als Gesellschaft darum kümmern, wie viel Macht wir globalen Unternehmen überlassen wollen. Ich denke da auch an Meinungs- und Verhaltensbeeinflussung von Bürgerinnen und Bürgern. Die Corona-Pandemie hat für einen zusätzlichen Trend zur Nutzung digitaler Dienstleistungen gesorgt. Mit jeder Nutzung solcher Dienstleistungen werden aber auch Daten der Nutzerinnen und Nutzer preisgegeben. Unsere persönlichen Daten sind kein x-beliebiges Gut. Sie können immer auch sensible Informationen über Menschen enthalten oder durch Kombination mit anderen Daten zu solchen werden. Schon heute können Daten aus unterschiedlichen Lebensbereichen zusammengefasst werden. Vom Einkauf mit der Kreditkarte bis hin zum Surfverhalten im Internet und Bewegungsprofilen wird alles erfasst und es können Persönlichkeits-, Bewegungs- oder Präferenzprofile erstellt werden. Wenn wir hier keine Grenzen ziehen, laufen wir Gefahr, nicht nur zu gläsernen Konsumenten, sondern zu berechenbaren und dadurch manipulierbaren Bürgerinnen und Bürgern zu werden“, so Europaministerin Lucia Puttrich.

Daten sind nahezu mit einer Währung gleichzusetzen

Die Hessische Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung, Prof. Dr. Kristina Sinemus, betont: „Das Sammeln und Auswerten von Daten bietet ein enormes wirtschaftliches Potenzial. Die hinterlassenen Spuren sind längst zu einer kostbaren Währung geworden. Internetnutzende sind heutzutage Kunden und Datenlieferanten zugleich – oft ohne es zu wissen. Der Schutz besonders sensibler persönlicher Daten bedarf klarer Regeln. Zum Schutz der digitalen Souveränität von Patientinnen und Patienten sollte die Verarbeitung hochsensibler Gesundheitsdaten und weiterer personenbezogener Daten aus anderen digitalen Dienstleistungen, die nicht zur Bereitstellung von Gesundheitsdiensten benötigt werden, beschränkt werden. Hier gilt es, die Balance zu finden zwischen größtmöglichem Schutz der Gesundheitsdaten bei bestmöglicher Nutzung der Chancen medizinischer digitaler Dienste. Nur die gezielte Nutzung von gesundheitsbezogenen Daten innerhalb dieses Rahmens verhindert Zugriffe aus kommerzialisiertem oder missbräuchlichem Interesse.“

„Spätestens seit dem Kauf des Fitness-Trackers Fitbit durch Google ist klar, dass große Technologiekonzerne auch in den Gesundheitssektor expandieren wollen. Wenn Gesundheitsdaten mit Anfragen auf Suchmaschinen oder Konsumpräferenzen verknüpft werden, ist das besonders heikel. Unternehmen könnten so individualisierte Gesundheitsprofile von jedem Einzelnen erstellen und geschäftsmäßig nutzen. Das wäre ein massiver Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen und Bürger. Wenn Versicherer, Arbeitgeber oder Kreditgeber auf Basis dieser Daten ihre Entscheidungen treffen können, zum Beispiel, ob jemand einen Kredit bekommt, wie hoch der individuelle Versicherungstarif ist oder ob jemand in einer Firma eingestellt wird, dann hat das nicht mehr den Charakter einer wirtschaftlichen Risikoabwägung, sondern einer sozialen Auslese, die auf den Kategorien ‚gesundheitlich wertvoll‘ und ‚gesundheitlich weniger wertvoll‘ basiert. Das wäre die Kommerzialisierung der menschlichen Würde und das wollen wir als Hessische Landesregierung verhindern“, so Lucia Puttrich.

Kontakt

Hessische Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund

Pressesprecher Europe-Ressort René Brosius

René Brosius

Pressesprecher

Bund & Europa

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