Hessische Staatskanzlei

Staatsminister Axel Wintermeyer zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag

„Durch die Entscheidung wird eine verlässliche Finanzierung auch für die Zukunft sichergestellt.“

Der Chef der Hessischen Staatskanzlei, Staatsminister Axel Wintermeyer, äußert sich zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes zum Rundfunkbeitrag wie folgt:

„Als Medienminister begrüße ich die Entscheidung. Durch sie wird eine bedarfsgerechte und verlässliche Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch für die Zukunft sichergestellt. Wir werden als Hessische Landesregierung jetzt darauf hinwirken, dass der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag im Lichte der Entscheidung zügig geändert wird. Hierzu haben die 16 Länder nun eine klare Leitlinie.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist ein wichtiger Baustein für unsere Demokratie. In Zeiten von Fake-News und Verschwörungstheorien brauchen die Menschen ein valides Informationsangebot, dem sie vertrauen können. Ich bin zudem ein Verfechter der regionalen Berichterstattung. Gerade kleinere Anstalten, zu denen auch der Hessische Rundfunk gehört, profitieren von diesem Beschluss.“