Mit einer breiten Mehrheit von 531 Ja-Stimmen gegen 69 Nein-Stimmen und 17 Enthaltungen wurde die Verschiebung der Umsetzungsfristen für das europäische Lieferkettengesetz und die Nachhaltigkeitsberichterstattung beschlossen.
Entscheidung sorgt für Planungssicherheit
Minister Pentz erklärte dazu: „Dies ist ein richtiger und wichtiger Schritt im Sinne der Entbürokratisierung. Die Entscheidung verschafft den Unternehmen dringend benötigte Zeit und sorgt für mehr Planungssicherheit. Es ist erfreulich, dass sich eine klare Mehrheit im Europäischen Parlament für eine praxisnahe und wirtschaftsfreundliche Lösung entschieden hat.“
Die Entscheidung gibt den Mitgliedstaaten ein weiteres Jahr Zeit, um die Vorschriften des Lieferkettengesetzes in nationales Recht umzusetzen. Unternehmen, die unter die Regelungen fallen, profitieren ebenfalls von dieser Fristverlängerung, wodurch sie sich besser auf die neuen Anforderungen vorbereiten können. Auch die Anwendung der Nachhaltigkeitsberichterstattung wird für die zweite und dritte Welle betroffener Unternehmen um zwei Jahre nach hinten verschoben.
„Die Herausforderungen durch das Lieferkettengesetz und die Nachhaltigkeitsberichterstattung gehörten zu den größten Sorgen der Wirtschaft, die auch in unserem hessischen Sounding Board immer wieder aufgegriffen und bei der Kommission thematisiert wurden. Dass das Europäische Parlament nun reagiert, macht deutlich, dass diese Bedenken ernst genommen werden“, betonte Pentz.
Signal für pragmatische Gesetzgebung
„Die heutige Entscheidung zeigt: Das EU-Parlament geht auf die Bedürfnisse der Wirtschaft ein und arbeitet zugleich an einer nachhaltigen, aber machbaren Regulierung. Hessen setzt sich weiterhin für einen klugen und ausgewogenen Abbau von Bürokratie ein, um die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen zu stärken und gleichzeitig nachhaltiges Wirtschaften zu fördern. Es sollte ein Schritt sein, dem noch im Rahmen der Omnibus-Gesetzgebung noch weitere folgen“, sagte Pentz abschließend.
Mit dieser Entscheidung sendet das Europäische Parlament ein starkes Signal für eine pragmatische und umsetzbare Gesetzgebung, die sowohl den Unternehmen als auch den europäischen Nachhaltigkeitszielen Rechnung trägt. Nun liegt es am Rat, die formelle Genehmigung des Gesetzesentwurfs abzuschließen, um die beschlossenen Maßnahmen schnellstmöglich in Kraft treten zu lassen.