Kompetent mit digitalen Geräten umzugehen, wird heute oft als selbstverständlich vorausgesetzt. Dennoch gibt es viele Menschen, die diese Medienkompetenz nicht besitzen und für die der Weg in die digitale Welt voller Hürden ist. Ein sehr großer Teil der Menschen, denen diese digitale Selbstverständlichkeit fehlt, sind ältere Menschen. Dies ist während der Corona-Pandemie noch deutlicher geworden. Gerade ältere Menschen könnten jedoch oft, z.B. aufgrund eingeschränkter Mobilität, am meisten von den digitalen Möglichkeiten profitieren. Andererseits gibt es auch sehr viele ältere Menschen, die ganz selbstverständlich im Internet unterwegs sind.
Das Projekt der „Di@-Lotsen“ setzt genau hier an: Älteren Menschen niedrigschwellig, wohnortnah und flexibel den Weg in die digitale Welt ebnen – das beschreibt das Ziel und den Weg dorthin. Niedrigschwellig bedeutet, dass kostenfreie Angebote geschaffen werden, um digitale Anfängerinnen und Anfängern geduldig an die Hand zu nehmen. Diese Angebote sollen wohnortnah sein und nicht ausschließlich auf „Komm-Strukturen“ aufbauen, sondern gerade weniger mobilen Menschen auch Beratungen anbieten, die z.B. aufsuchender Art sind. Aber: Die Angebote sind flexibel, d.h. es gibt keine Vorgaben, wie diese Angebote genau auszusehen haben, da die Ausgangslagen vor Ort immer verschieden sind und Kreativität auch der nötige Raum gegeben werden soll.
Vor dem Hintergrund unterschiedlicher Gegebenheiten vor Ort und um kreativen Ideen die Möglichkeit zur Entfaltung zu geben, bietet die Hessische Landesregierung einen unterstützenden Rahmen. Dieser Rahmen ruht auf folgenden drei Säulen der beteiligten Ministerien und Akteure:
- Schulung interessierter Ehrenamtlicher zu Di@-Lotsinnen und Di@-Lotsen (durch das Institut für Medienpädagogik und Kommunikation Hessen e.V. / Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege)
- Unterstützung, Beratung und Begleitung der Stützpunkte, an denen die Di@-Lotsen verankert sind (durch Landesstiftung Miteinander in Hessen / Hessische Staatskanzlei)
- Förderung benötigter Technik in der Höhe von bis zu 1.500 € (Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation)