Europaministerin Lucia Puttrich

Bundesratsinitiativen

Über den Bundesrat wirkt Hessen aktiv an der Bundespolitik mit. Nach dem Grundgesetz sind die Länder an allen Gesetzgebungsverfahren des Bundes sowie in Angelegenheiten der Europäischen Union beteiligt. Etwa die Hälfte der Bundesgesetze kann nur mit Zustimmung des Bundesrates in Kraft treten.

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Initiativen 2022

  • Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
  • BR-Drs: 135/22
  • Der, auf einem Antrag der Länder Hessen, Nordrhein-Westfalen und Hamburg gründende, Gesetzentwurf hat zum Ziel, durch Änderungen in den Vorschriften der §§ 167 ff. der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), soweit sie die Vollstreckung gegen Hoheitsträger betreffen, insgesamt zu einer rechtssichereren und vorhersehbareren Rechtsanwendung in diesem Bereich zu gelangen. Insbesondere wird der Anwendungsbereich des § 172 VwGO geändert und auf alle vollstreckbaren Handlungen, Duldungen und Unterlassungen, mit Ausnahme von Geldforderungen, erweitert. In einem ergänzenden § 172a VwGO soll klargestellt werden, dass eine Fortsetzung des Vollstreckungsverfahrens auch dann möglich bleibt, wenn sich das Vollstreckungsbegehren aufgrund eines titelwidrigen Verhaltens der Behörde erledigt hat.
  • Der Gesetzentwurf wurde am 20. Mai 2022 beim Deutschen Bundestag eingebracht.

  • Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung der Einundvierzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Bekanntgabeverordnung – 41. BImschV)
  • Die auf eine hessische Initiative zurückgehende Vorlage zielt darauf ab, die Möglichkeiten der Umweltbehörden zur Überprüfung von Anlagen zu verbessern, die wegen dort anfallender gefährlicher Stoffe unter die Störfallverordnung (12. BImSchV) fallen. Um wirksam zu prüfen, dass die Betreiber solche Anlagen ausreichend gegen Cyberangriffe schützen, müssen die Umweltbehörden auf Sachverständige für informationstechnische und operative Systeme zurückgreifen können. Dies ist jedoch bisher nicht möglich, da im Anwendungsbereich des Bundes-Immissionsschutzgesetzes bisher keine Möglichkeit einer Bekanntgabe von entsprechenden Sachverständigen vorgesehen ist. Dies will die Vorlage ändern.
  • Der Verordnungsentwurf wurde in der Bundesratssitzung vom 10. Juni 2022 vorgestellt und dem Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit zur weiteren Beratung zugewiesen.

  • Entschließung des Bundesrates "Kurzfristige Sicherung der Liquidität der Krankenhäuser, der Reha- und Vorsorgeeinrichtungen sowie von medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen wegen außerordentlicher Steigerungen bei Energie- und Sachkosten"
  • BR-Drs: 447/22
  • Mit dieser von Hessen und anderen Ländern initiierten Entschließung, wird die Bundesregierung aufgefordert, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen in der aktuellen Energiepreiskrise kurzfristig zu unterstützen. Der Bundesrat hat die Entschließung am 07. Oktober 2022 gefasst. Um den aktuell extrem steigenden Energie- und Sachkosten der Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen zu begegnen, fordert der Bundesrat unverzüglich gesetzliche Regelungen auf den Weg zu bringen, die die Liquidität der Krankenhäuser sichern. Auch für stationäre Reha- und Vorsorgeeinrichtungen und Arztpraxen seien Regelungen erforderlich, um nicht refinanzierte Kostensteigerungen zu kompensieren. Um die Beiträge der Gesetzlichen Krankenversicherung stabil zu halten, müsse die Bundesregierung die zusätzlichen Kosten über einen Zuschuss aus Steuermitteln decken. Für Pflegeeinrichtungen sei ein Mechanismus erforderlich, der die außerordentlichen Kostensteigerungen kurzfristig auffängt, ohne dass die Kosten den Pflegebedürftigen zur Last fallen. Auch die zu erwartenden Preissteigerungen im Jahr 2023 müssten finanziert werden.

  • Entschließung des Bundesrates – Dringender Handlungsbedarf bei der Umsetzung der Europäischen Medizinprodukteverordnung (MDR)
  • BR-Drs: 445/22
  • Auf eine Initiative Baden-Württembergs, Bayerns und Hessens hat der Bundesrat am 07. Oktober 2022 eine Entschließung gefasst, mit welcher der dringende Handlungsbedarf bei der Umsetzung der Europäischen Medizinprodukteverordnung deutlich gemacht wird. Darin wird die Bundesregierung gebeten, auf EU-Ebene auf Erleichterungen für versorgungsrelevante Nischen- und Bestandsprodukte hinzuwirken und somit die Versorgungssicherheit mit Medizinprodukten zu gewährleisten. Das grundsätzliche Ziel der Europäischen Medizinprodukteverordnung, den Patientenschutz zu stärken, sei zwar zu begrüßen. Allerdings sei der Aufwand zur Zertifizierung von Medizinprodukten deutlich gestiegen, was zu erhöhten Kosten und Personalaufwand für die Hersteller führe. Deshalb zeichne sich für einige Produkte eine immer deutlichere Versorgungsproblematik ab, da Hersteller als Konsequenz aus gestiegenen Kosten und größerem Aufwand sichere und bewährte Medizinprodukte vom Markt nähmen, warnt der Bundesrat. Es bestehe dringender Handlungsbedarf, um die Versorgung mit den notwendigen sicheren Medizinprodukten und die gewohnte Qualität ärztlicher Eingriffe weiterhin zu gewährleisten. Deshalb spricht sich der Bundesrat insbesondere für sofortige Lösungen für versorgungsrelevante Nischenprodukte wie etwa Herzkatheter für Kleinstkinder aus, deren Herstellung aufgrund der geringen Stück- und Absatzzahl angesichts der hohen Zertifizierungskosten unwirtschaftlich geworden ist und die deshalb vom Markt genommen werden. Weiter sei sicherzustellen, dass die Zertifizierung von neuen, innovativen Medizinprodukten in Europa, insbesondere auch für kleine und mittelständische Unternehmen, im aktuellen Rechtsrahmen zügig und mit vertretbarem Aufwand möglich ist. Zudem brauche es mehr Kapazität für Zertifizierungen bei den staatlich autorisierten Stellen, die dafür zuständig sind – den sog. Benannten Stellen. Hierfür müssten zum einen die vorhandenen knappen Ressourcen besser eingesetzt werden; zum anderen müsste es zusätzliche "Benannte Stellen" geben, um dem Kapazitätsengpass entgegenzuwirken.

  • Entschließung des Bundesrates "Nachhaltige Stärkung des Zivil- und Katastrophenschutzes durch den Bund"
  • BR-Drs: 438/22
  • Der Bundesrat stellt in einer von mehreren Ländern, darunter Hessen, vorgelegten und in seiner 1025. Sitzung vom 7. Oktober 2022 angenommenen Entschließung fest, dass der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine die Sicherheitslage in Deutschland, Europa und der Welt grundlegend verändert hat und der Bund und die Länder gemeinsam sicherheitspolitisch darauf reagieren müssen. Er begrüßt vor diesem Hintergrund, dass die Bundesregierung ein 100 Milliarden Euro umfassendes Sondervermögen zur Stärkung der Bundeswehr auf den Weg gebracht hat. Zum Schutz der Bevölkerung, die aus Sicht des Bundesrates oberste Priorität hat, ist insbesondere mit Blick auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine sowie auch auf künftige Auswirkungen des Klimawandels, Mehrfachlagen und hybride Bedrohungen die Stärkung der Bundeswehr und des Bevölkerungsschutzes zwingend erforderlich. Dabei obliegt dem Bund nach Artikel 73 Abs. 1 Nr. 1 Grundgesetz die Zuständigkeit für den Zivilschutz. Das Bewusstsein für die Risiken und die Verantwortung für den wirksamen Schutz der Bevölkerung in Bund und Ländern muss sich durch eine Erhöhung der Kapazitäten und Ressourcen durch konkrete, auch mittel- und langfristige Vorsorgemaßnahmen niederschlagen. Der Bundesrat erachtet es vor diesem Hintergrund für notwendig, dass neben dem finanziellen Engagement der Länder der Bund für die Stärkung des Bevölkerungsschutzes Mittel von rund 10 Milliarden Euro innerhalb der nächsten zehn Jahre für einen "Stärkungspakt Bevölkerungsschutz" bereitstellt. Damit können notwendige Strukturen geschaffen bzw. wiederaufgebaut werden, um der Bevölkerung bei länderübergreifenden Lagen einen adäquaten Schutz bieten zu können. Unentbehrlich sind eine Verbesserung des gemeinsamen Krisenmanagements von Bund und Ländern bei länderübergreifenden Gefahren- oder Schadenslagen sowie Maßnahmen zur Digitalisierung des gemeinsamen Krisenmanagements und zum Aufbau nationaler Reserven. Die Bundesregierung wird zudem gebeten, gemeinsam mit den Ländern eine Präventionskampagne zur Stärkung des Gefahrenbewusstseins und zur Steigerung der Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung durchzuführen.

  • Entschließung des Bundesrates "Maßnahmen zur Bewältigung zivilgerichtlicher Massenverfahren und zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Justiz"
  • BR-Drs: 342/22
  • Mit dieser durch das Land Hessen initiierten Entschließung, die der Bundesrat am 7. Oktober 2022 angenommen hat, wird die Bundesregierung aufgefordert, zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Gerichte in die Lage versetzt, zivilgerichtliche Massenverfahren effizient und in angemessener Zeit erledigen zu können. Als Massenverfahren werden solche Gerichtsverfahren bezeichnet, in denen eine große Anzahl von Klägern in gleichgelagerten Fällen – also Fälle, denen ein ganz ähnlicher Sachverhalt zugrunde liegt und in denen in der Regel dieselben Rechtsfragen zu klären sind – vor Gericht zieht. Bekannte Beispiele sind der Dieselskandal, der Wirecard-Komplex oder die Geltendmachung von Fluggastrechten. So sind beispielsweise allein am Landgericht Frankfurt am Main Anfang 2022 an einem einzigen Tag 100 Verfahren von Wirecard Anlegern eingegangen.
  • Die Parteien reichen in diesen Verfahren häufig sehr umfangreiche Schriftsätze ein, die oft nur an wenigen Stellen einen Bezug zum konkreten Einzelfall aufweisen. Die Vielzahl solcher Klagen, die Komplexität der Sachverhalte und die Art der Prozessführung binden erhebliche personelle Ressourcen, gefährden die allgemeine Arbeitsfähigkeit der Justiz und nicht zuletzt das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat. Als denkbare Instrumente zu einer effizienten und zeitnahen Erledigung von Massenverfahren nennt die Initiative eine beschleunigte höchstrichterliche Klärung der den Massenverfahren zugrundeliegenden Rechtsfragen, eine Konzentration von Beweisaufnahmen und die Möglichkeit für Strukturvorgaben betreffend einen einzelfallbezogenen und konzentrierten Parteivortrag.

Initiativen 2021

  • Entschließung des Bundesrates zum Verbot einer Beförderung von Tieren in bestimmte Drittstaaten
  • Der Bundesrat verlangt in seiner am 12. Februar 2021 gefassten Entschließung mehr Tierschutz bei langen Transporten in Nicht-EU-Länder: Er möchte erreichen, dass Rindertransporte in weit entfernte Drittstaaten verboten werden – sofern zu befürchten ist, dass die Tiere dort tierschutzwidrig behandelt oder unzureichend versorgt werden.
  • Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich auf EU-Ebene für strengere Regeln einzusetzen, um Tiere zum Beispiel vor Kälte- bzw. Hitzestress, überlangen Transfers, Verletzungen und unnötigen Leiden – auch am Zielort – zu schützen. Aus Sicht des Bundesrates dürften Lebendtransporte maximal acht Stunden dauern – wie dies innerdeutsch bereits gilt. Außentemperaturen unter 5 Grad oder über 25 Grad Celsius müssten verhindert werden, weil sie zu Tierleid führen. Die zuständigen Behörden brauchen Echtzeit-Zugang zu den Navigationsgeräten der Transportfahrzeuge. Vorab-Kontrollen von Versorgungsstationen, Verlade- und Zielhäfen sowie Transportschiffen sollten eine tierschutzgerechte Beförderung sicherstellen.
  • Bei Handelsabkommen mit Drittländern soll die Bundesregierung darauf dringen, dass diese sich zur Einhaltung der internationalen Normen des Gesundheitskodex für Landtiere verpflichten und ihre Versorgungsstationen einer Zertifizierung durch EU-Organe zugänglich machen. Verstöße gegen das Verbot, transportunfähige Tiere zu befördern, sollen mit abschreckenden Bußgeldern geahndet werden. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei der anstehenden Novelle der Tierschutztransportverordnung eine entsprechende Ausweitung der Tatbestände zu prüfen. Solange die zuständigen Behörden vor der Transportgenehmigung keine validen Informationen zu Transportrouten, Versorgungsstationen und Empfängern der Tiere haben, bestehen Zweifel, dass alle Tierschutzanforderungen während der Fahrt und auch im Zielland eingehalten würden, bemängelt der Bundesrat in seiner Entschließung. Das Problem ist häufig, dass die deutschen Amtstierärzte keine offiziellen Informationen hätten, um die Transportgenehmigung oder deren Versagung rechtssicher zu entscheiden. Um die Tiere auch am Zielort vor tierschutzwidriger Behandlung zu schützen, bedarf es weiterer Maßnahmen. Der Bundesrat möchte mit der Initiative auch Rechts- und Planungssicherheit für Wirtschaftsbeteiligte und Genehmigungsbehörden schaffen. Diese müssen wissen, ob bestimmte Drittländer verlässliche Partner für den Handel mit lebenden Tieren seien. Dies können sie nur mit Unterstützung des Bundes. Die auf einen Antrag Hessens und Nordrhein-Westfalens zurückgehende Initiative wurde der Bundesregierung zugeleitet.

  • Gesetz zur Verbesserung der Strafverfolgung hinsichtlich des Handels mit inkriminierten Gütern unter Nutzung von Postdienstleistern sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
  • Künftig müssen Bedienstete in Brief- und Paketermittlungszentren den Strafverfolgungsbehörden unverzüglich beschädigte oder rückläufige Sendungen vorlegen, wenn deren Inhalt den Verdacht auf illegalen Handel mit Drogen, Waffen oder nicht zugelassenen Arzneimitteln nahelegt.
  • Unternehmen, deren Mitarbeiter diese Pflicht verletzen, drohen Geldbußen von bis zu 500.000 Euro. Das sieht der Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages vom 12. Februar 2021 vor, der damit vollumfänglich einen Gesetzesantrag des Bundesrates aufgegriffen hat, welcher seinerseits auf eine Initiative Hessens zurückgeht. Der Deutsche Bundestag ergänzte die Bundesratsinitiative um weitere Änderungen im Postgesetz, um ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Mai 2020 umzusetzen. Das Gericht hatte darin u. a. die Regelung zur Bestimmung des Gewinnsatzes im Wege der Vergleichsmarktbetrachtung, die die Bundesregierung im Jahr 2015 in der Post-Entgeltregulierungsverordnung geschaffen hat, für rechtswidrig erklärt, da sie nicht von der postgesetzlichen Verordnungsermächtigung gedeckt sei. Der Bundestagsbeschluss schafft nun eine entsprechende gesetzliche Rechtsgrundlage im Postgesetz.
  • Der Bundesrat ließ das Gesetz am 5. März 2021 passieren.

  • Entschließung des Bundesrates – Neuregelung der ärztlichen Ausbildung praxistauglich voranbringen
  • In der auf einen Antrag Hessens und mehreren anderen Ländern zurückgehenden Entschließung wird die Bundesregierung aufgefordert, die Länder bei der geplanten Novellierung der Medizinerausbildung frühzeitig einzubeziehen.
  • Die Pläne, die Arztausbildung durch eine Reform der Approbationsordnung praxisorientierter zu gestalten, werden ausdrücklich begrüßt. Allerdings ist die Kalkulation des zusätzlichen Personal- und Betreuungsaufwands zu spezifizieren und dem zu erwartenden Gewinn in der Versorgung gegenüberzustellen. Auch muss die Bundesregierung den Erfüllungsaufwand für eine angemessene Finanzierung der Lehrpraxen abbilden und den Normenkontrollrat angemessen beteiligen. Mit den Ländern müssen unverzüglich Gespräche über eine faire Kostenteilung aufgenommen werden, um eine zeitgerechte und umfassende Umsetzung der Neuregelung der ärztlichen Ausbildung zu ermöglichen. Die Entschließung warnt mit Blick auf die verfassungsrechtlich geschützte Hochschulautonomie und Freiheit der Lehre davor, durch zu kleinteilige Vorgaben für die jeweiligen Prüfungsabschnitte mittelbar auf die inhaltliche und organisatorische Gestaltung des Studiums einzuwirken.
  • Der Bundesrat hat die Entschließung am 7. Mai 2021 gefasst.

  • Entschließung des Bundesrates – Europäische Datensouveränität schützen
  • Am 25. Juni 2021 nahm das Bundesratsplenum auf Vorschlag Hessens die Entschließung an, die beim geplanten Digital Markets Act der Europäischen Kommission auf eine stärkere Berücksichtigung von Nutzerinteressen zielt.
  • Der Bundesrat fordert: Der Gesetzgeber muss sicherstellen, dass Gatekeeper die Beschränkung der Zusammenführung von Nutzerdaten oder der automatischen Anmeldung bei mehreren Diensten nicht umgehen können. Um dies zu gewähr­leisten, ist das Umgehungsverbot um Bestimmungen zu ergänzen, die verhindern, dass Gatekeeper die Zustimmung der Endnutzer durch Ausnutzung manipulativer Entscheidungsarchitekturen erlangen. Zum Schutz der digitalen Souveränität von Patientinnen und Patienten ist die Verarbeitung von Gesundheitsdaten und weiterer personenbezogener Daten, die nicht zur Bereitstellung von Gesundheits­diensten benötigt werden, gesetzlich zu regulieren. Dies gilt insbesondere für Anbieter, die in anderen Geschäftsfeldern als dem Gesundheitsmarkt digitale Dienstleistungen erbringen und auf diese Weise personenbezogene Daten für die kommerzielle Nutzung generieren.

  • Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verschwiegenheitspflicht nach dem Börsengesetz
  • Die vom Bundesrat am 25. Juni 2021 einhellig beschlossene Gesetzesinitiative geht auf einen Vorschlag Hessens zurück.
  • Sie fußt auf Erfahrungen mit der Ahndung der sogenannten Cum-Ex-Sachverhalte und adressiert das Problem, dass § 10 Absatz 3 des Börsengesetzes in seiner geltenden Fassung dazu führt, dass die Börsenaufsichtsbehörden Tatsachen, die ihnen vorliegen oder die etwa auf Auskunfts- und Vorlageersuchen der Finanzbehörden hin verfügbar gemacht werden könnten, häufig nicht an die Finanzbehörden übermitteln dürfen. Finanzbehörden sollen dem Gesetzentwurf zufolge zukünftig die Möglichkeit haben, Informationen schon dann bei Börsen oder Börsenaufsichten abzurufen, wenn die Kenntnis dieser Informationen für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist.
  • Die Vorlage war in der Plenarsitzung des Bundesrats vom 28. Mai 2021 vorgestellt worden. Staatsminister Al-Wazir hat dabei die Bedeutung von Vertrauen in eine gerechte und gleichmäßige Besteuerung sowie in die Integrität der Finanzmärkte und erläutert, wie die von Hessen vorgeschlagene Regelung dazu beitragen kann, dass die Börsen zur Aufarbeitung des Cum-Ex-Skandals beitragen und sich Vergleichbares nicht wiederholt.

  • Entschließung des Bundesrates – Folgen des Brexits für Deutschland Europäischen Standortwettbewerb annehmen
  • Mit der auf Initiative Hessens am 5. November 2021 gefassten Entschließung will der Bundesrat Anstöße für die Pflege der Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich geben, aber auch darauf hinwirken, dass Deutschland die sich aus dem Brexit ergebenden Chancen wahrnimmt.
  • Der Bundesrat betont, dass die Europäische Union für die Zukunft eine möglichst enge und faire Partnerschaft mit dem Vereinigten Königreich anstreben solle. Ziel europäischer Politik müsse es sein, ein weiteres Auseinanderdriften des Vereinigten Königreichs und der EU zu vermeiden. Der Bundesrat hält es für wünschenswert, dass über die im Handels- und Kooperationsabkommen getroffenen Vereinbarungen hinaus der gesellschaftliche und kulturelle Austausch weiter gepflegt wird. Vor allem die junge Generation müsse im Verhältnis zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU weiterhin europäische Freiheiten erleben können. Es soll daher ein neues und gleichwertiges Programm zu Erasmus+ geschaffen werden. Gleichzeitig fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die Chancen für den deutschen Wirtschaftsstandort zu wahren, die Ansiedelung europäischer Behörden zu fördern und sich auf europäischer Ebene für den Finanzplatz Deutschland einzusetzen.

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