Staatsminister Manfred Penz, MdL

Bundesratsinitiativen

Über den Bundesrat wirkt Hessen aktiv an der Bundespolitik mit. Nach dem Grundgesetz sind die Länder an allen Gesetzgebungsverfahren des Bundes sowie in Angelegenheiten der Europäischen Union beteiligt. Etwa die Hälfte der Bundesgesetze kann nur mit Zustimmung des Bundesrates in Kraft treten.

Initiativen 2024

  • Entschließung des Bundesrates zum 2. Jahrestag des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine
  • BR-Drs: 51/24
  • Anlässlich des 2. Jahrestags der russischen Angriffshandlungen gegen die Ukraine haben die 16 Länder den anhaltenden Angriffskrieg der Russischen Föderation erneut als eklatanten Verstoß gegen das Völkerrecht verurteilt. Der Bundesrat fordert in einer Entschließung Russland auf, jegliche Angriffshandlungen sofort einzustellen und sich aus dem gesamten Hoheitsgebiet der Ukraine zurückzuziehen. Gleichzeitig zollt er dem entschlossenen Kampf der Ukrainer großen Respekt und Anerkennung und stellt fest: Die Ukraine ist Teil der europäischen Familie. Deshalb sei humanitäre, politische sowie auch militärische Unterstützung für die Ukraine von deutscher Seite aus, gemeinsam mit der EU, weiterhin fortzuführen. Der Bundesrat begrüßt den Beschluss der europäischen Staats- und Regierungschefs, EU-Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine zu eröffnen. Die Ukraine hat seit der Verleihung des Kandidatenstatus am 23. Juni 2022 bedeutende Reformschritte unternommen, die ihr Engagement und ihre Einsatzbereitschaft für den europäischen Weg unter Beweis stellen. Der Bundesrat würdigt die großen Anstrengungen von Bund, Ländern und Kommunen, aus der Ukraine geflüchtete Menschen aufzunehmen. Zusätzlich unterstützt er das Ziel, die Integration der geflüchteten Menschen aus der Ukraine weiter voranzubringen. Der Bundesrat will zusätzlich die partnerschaftlichen Beziehungen zu den Menschen in der Ukraine weiter ausbauen. 

  • Entschließung des Bundesrates „Umfassende Stärkung des Bevölkerungsschutzes durch Bund und Länder“
  • BR-Drs: 135/24
  • Die auf eine hessische Initiative zurückgehende Entschließung zielt darauf ab, den Bevölkerungsschutz fortzuentwickeln und zu verstärken, um der Bevölkerung bei länderübergreifenden Krisen-Lagen einen adäquaten Schutz zu bieten. Die Ereignisse der Jahre 2020 bis 2023, wie die Corona-Pandemie, die Extremwetterkatastrophen, aber auch der völkerrechtswidrige Angriff der Russischen Föderation auf die Ukraine haben gezeigt, dass Handlungsbedarf besteht. In seiner Entschließung stellt der Bundesrat daher fest, dass Deutschland auf Krisen besser vorbereitet werden muss. Die Länder haben ihrerseits bereits erhebliche Finanzmittel in einen flächendeckend gut aufgestellten Brand- und Katastrophenschutz investiert. Auch der Bund ist aufgerufen, seiner Verantwortung für den Zivilschutz nachzukommen und ein Sondervermögen in Höhe von 10 Milliarden Euro für den Bevölkerungsschutz zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus sei es erforderlich, dass Bund und Länder die erforderlichen Maßnahmen zur Stärkung des Bevölkerungsschutzes gemeinschaftlich strukturiert angehen und nachhaltig stärken. Des Weiteren hebt der Bundesrat hervor, dass eine Informationskampagne zur Stärkung der Selbstschutzkompetenzen der Bevölkerung unerlässlich ist.

  • Entschließung des Bundesrates zur Verlängerung der Mobilfunkförderung des Bundes
  • BR-Drs: 176/24
  • In seiner Entschließung fordern die Länder die Bundesregierung auf, die Förderrichtlinie „Mobilfunkförderung“ vom 8. Juni 2021 (BAnz AT 21.06.2021 B8) um den zum vollumfänglichen Abschluss der gestarteten Förderverfahren der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG) notwendigen Zeitraum zu verlängern. Dabei ist sicherzustellen, dass zur Realisierung der aufwendigen Förderprojekte auch weiterhin genügend Fördermittel bereitgestellt werden. Deshalb bittet der Bundesrat darum, dass die Bundesregierung den in der Gigabitstrategie angekündigten Meilensteinplan zur Schließung „weißer Flecken“ bis spätestens zum 30. Juni 2024 vorlegt. Der Bundesrat hält es für zielführend, Länder und Kommunen noch stärker als bisher einzubinden und mit den verfügbaren Mitteln auf die Branche (Mobilfunknetzbetreiber und Funkturmgesellschaften) einzuwirken, die Arbeit der MIG bestmöglich und verbindlich zu unterstützen.

  • Entschließung des Bundesrates „Finanzielle Verantwortung des Bundes bei der Kindertagesbetreuung auch ab dem Jahr 2025 sicherstellen“
  • BR-Drs: 170/24
  • Mit einer auf Initiative Schleswig-Holsteins, Hessens und einer Reihe weiterer Länder gefassten Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, sich auch über das Jahr 2024 hinaus an der Finanzierung der zwischen Bund und Ländern vereinbarten Maßnahmen zur Verbesserung der Kita-Qualität zu beteiligen. Das Angebot einer guten Kita-Qualität liegt in der gemeinsamen Verantwortung von Bund, Ländern und Kommunen – der Bund muss daher eine dauerhafte und verlässliche Finanzierung sicherstellen. Neben einer dauerhaften Ausweitung der Finanzierung sind weitere abgestimmte Schritte zwischen Bund und Ländern zur Qualitätsverbesserung der Kindertagesstätten erforderlich. Hintergrund ist das Kita-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz, besser bekannt als Gute-Kita-Gesetz. Dieses hat die Weiterentwicklung der Qualität und die Verbesserung der Teilhabe in der Kindestagesbetreuung zum Gegenstand. Auf dieser Grundlage hatten die Länder mit dem Bund Verträge abgeschlossen und sich zur Einhaltung der darin enthaltenen Standards verpflichtet. Die finanzielle Beteiligung des Bundes endet jedoch Ende 2024 und eine Fortsetzung ist bisher nicht vorgesehen. Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet.

  • Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Mindestspeicherung von IP-Adressen für die Bekämpfung schwerer Kriminalität
  • BR-Drs: 180/24
  • Ziel des von Hessen vorgelegten Gesetzentwurfs ist es, eine unionsrechtskonforme und rechtssichere Mindestspeicherung von IP-Adressen bei Telekommunikationsunternehmen einzuführen, um den Strafverfolgungsbehörden zum Zwecke der Verfolgung schwerer Kriminalität den Zugriff auf IP-Adressen zu ermöglichen. Die entsprechenden Regelungen werden dabei auf eine einmonatige Speicherung von IP-Adressen zur Bekämpfung schwerer Kriminalität begrenzt. Die Vorlage wurde im Bundesratsplenum am 26. April 2024 bereits vorgestellt und den Ausschüssen zur weiteren Beratung zugewiesen. Die Ausschüsse haben ihre Beratungen bis zur Mai-Sitzung nicht abgeschlossen. Zwischenzeitlich ist aber mit Urteil vom 30. April 2024 eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ergangen, welche die hessische Position stützt. Das hat die Landesregierung veranlasst, die erneute Beratung der Vorlage im Plenum zu verlangen. In seiner Rede im Bundesratsplenum unterstrich Ministerpräsident Rhein die Notwendigkeit und Dringlichkeit zum Tätigwerden des Gesetzgebers. Anschließend wurde die Vorlage aber zunächst erneut den Ausschüssen zur weiteren Beratung zugewiesen. 

  • Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes und Einführung der Widerspruchslösung
  • BR-Drs: 278/24
  • Ziel des von Nordrhein-Westfalen und sieben weiteren Ländern, darunter Hessen, eingebrachten Gesetzesantrages ist es, dass mehr Menschen, die auf eine Organspende angewiesen sind, ein lebensrettendes Organ erhalten. Die Vorlage wurde in der Plenarsitzung des Bundesrates vorgestellt und anschließend dem Gesundheitsausschuss zugewiesen. Das Recht des Einzelnen, sich für oder gegen eine Organspende zu entscheiden, bleibt nach dem Ländervorschlag ausdrücklich unangetastet. Durch Einführung der sog. Widerspruchslösung soll aber zukünftig jede Person als Organspender gelten, wenn sie nicht zu Lebzeiten einen Widerspruch geäußert oder auf andere Art und Weise erklärt hat, keine Organe spenden zu wollen. Bei Personen, die nicht in der Lage sind, Wesen, Bedeutung und Tragweite einer Organspende zu erkennen, soll eine Organentnahme grundsätzlich unzulässig sein. Der Widerspruch kann im Organspende-Register, in einem Organspendeausweis, einer Patientenverfügung oder auf andere Art und Weise festgehalten werden und bedarf keiner Begründung. Liegt kein schriftlicher Widerspruch vor, werden die Angehörigen gefragt, ob die Person zu Lebzeiten einen entgegenstehenden Willen geäußert hat. Die Zahl der Organspenderinnen und -spender stagniert seit über 10 Jahren auf niedrigem Niveau. Das im März 2024 in Betrieb gegangene Organspende-Register allein wird nach Einschätzung der antragstellenden Länder nicht zu einer spürbaren Verbesserung der Situation führen. Um diese bedeutsame Grundentscheidung treffen zu können, fordert die Länderinitiative mehr Aufklärung und Information der Bevölkerung. Insbesondere die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung soll dies durch geeignete Informationsmaterialien sowie durch Kampagnen und Programme sicherstellen. 

  • Entschließung des Bundesrates zur Beschleunigung der Verfahren zur Anerkennung von Ärztinnen und Ärzten mit ausländischer Ausbildung
  • BR-Drs: 319/24
  • Der Bundesrat fordert mit der Entschließung, dass die geltende Rechtslage dahingehend geändert werden sollte, Anerkennungsverfahren von Ärztinnen und Ärzten mit ausländischer Ausbildung zügiger als bisher durchführen zu können, ohne gleichzeitig die Patientensicherheit zu gefährden. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass der zunehmende Fachkräftemangel eine der größten Herausforderungen unserer Zeit für das Gesundheitswesen darstellt, insbesondere im Bereich der Ärztinnen und Ärzte. Perspektivisch droht eine Versorgungslücke, vor allem in ländlichen Regionen. Dem Fachkräftemangel sollte deshalb u. a. durch die Gewinnung ausländischer Fachkräfte begegnet werden. Hierzu bedarf es verschiedener Anpassungen in der Bundesärzteordnung (BÄO) und der Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO), die für eine Beschleunigung der Anerkennungsverfahren sorgen, dabei aber zugleich gewährleisten, dass nur hinreichend qualifizierte Personen die Anerkennung erhalten.

  • Entschließung des Bundesrates zur Fortsetzung des DigitalPakts Schule 2019 bis 2024
  • BR-Drs: 322/24
  • In seiner Entschließung fordert der Bundesrat eine Fortsetzung des DigitalPakts Schule 2019 bis 2024, dessen bundesseitige Förderung im Mai 2024 endete. Dies ist entscheidend, um den positiven Impuls der bisherigen Projekte aufrechtzuerhalten und weiter auszubauen. Deshalb fordern die Länder die Bundesregierung dazu auf, die Festlegungen aus dem Koalitionsvertrag in Bezug auf den DigitalPakt 2.0 zügig mit den Ländern zu koordinieren. Der Bundesrat bekräftigt die weit über den Schulbereich hinausreichende Bedeutung einer modernen und hochwertigen Bildungslandschaft als Fundament für die Zukunftsfähigkeit und den wirtschaftlichen Erfolg Deutschlands.Digitale Bildung muss kontinuierlich und bedarfsgerecht weiterentwickelt werden und ist eine dauerhafte, zentrale Zukunftsaufgabe von gesamtstaatlicher Relevanz, die einer gemeinsamen Bewältigung aller staatlichen Akteure bedarf. Für den DigitalPakt 2.0 ist eine Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung, als auch eine Bund-Länder-Rahmenvereinbarung erforderlich. Die Länder fordern daher dazu auf, diese unverzüglich zu erarbeiten, um Ländern und Schulträgern langfristige und planbare Entscheidungsgrundlagen zu ermöglichen. Der Bundesrat appelliert an den Bundestag, der Sicherstellung und Erhöhung der Gleichwertigkeit von – auch digitalen – Bildungschancen haushaltspolitische Priorität zukommen zu lassen. Eine bedarfsgerechte, vollständige und flexible Mittelbereitstellung von einem Mindestumfang von 1,3 Milliarden Euro pro Jahr während des gesamten zukünftigen Förderzeitraums 2025 bis 2030 soll sichergestellt werden.

Initiativen 2023

  • Entschließung des Bundesrates zum Jahrestag des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine
  • BR-Drs: 60/23
  • Mit Zustimmung aller Länder verurteilte der Bundesrat in seiner 1031. Sitzung vom 3. März 2023 den anhaltenden Angriffskrieg der Russischen Föderation gegen die Ukraine und die im Zuge dessen verübten Kriegsverbrechen auf das Schärfste. In der Entschließung, die auf einen Antrag Hessens, Nordrhein-Westfalens und Baden-Württembergs zurückgeht, stuft der Bundesrat den russischen Überfall auf die Ukraine als einen eklatanten Verstoß gegen das Gewaltverbot der Charta der Vereinten Nationen ein. Der Bundesrat fordert die Russische Föderation erneut auf, sofort jegliche Angriffshandlungen einzustellen und sich aus dem gesamten Hoheitsgebiet der Ukraine zurückzuziehen. Er erwartet von Russland, den Angriff auf Zivilisten unverzüglich zu beenden. Der Bundesrat unterstützt zugleich die Anstrengungen der Bundesregierung für die Einrichtung eines internationalen Tribunals, um die Verantwortlichen der russischen Aggression in der Ukraine vor Gericht zu stellen.

  • Entschließung des Bundesrates „Gedenktag zur Geburtsstunde der Demokratie in Deutschland schaffen“
  • BR-Drs: 177/23
  • Die Länder setzen sich für einen nationalen Gedenktag ein, der an die Geburtsstunde der Demokratie in Deutschland erinnert. Die hessische Entschließungsinitiative wurde durch Frau Staatsministerin Puttrich vorgestellt. Er sieht in den revolutionären Protesten zum Jahresbeginn 1848 bis hin zur sogenannten Märzrevolution den Ausgangspunkt für die demokratische und bundesstaatliche Entwicklung in Deutschland, die sich im Zusammentreten der Deutschen Nationalversammlung am 18. Mai 1848 in der Paulskirche in Frankfurt am Main manifestierte. Mit der Verkündung des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 hat die Demokratie in Deutschland eine stabile konstitutionelle Form erhalten. Das Grundgesetz ist mit Blick auf die deutsche Verfassungsgeschichte ein herausragender Erfolg und das Fundament unseres freiheitlichen, demokratischen und föderalen Rechtsstaates. In diesem Zusammenhang würdigt der Bundesrat die Anstrengungen des Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier, einen nationalen Gedenktag für die Vielfalt demokratischer Traditionen in unserem Land ins Leben zu rufen. Deshalb bittet er die Bundesregierung, eine unabhängige Historikerkommission einzusetzen, die ein geeignetes historisches Datum für diesen Gedenktag vorschlägt. Nationale Gedenktage haben eine identitätsstiftende Funktion. 

  • Entschließung des Bundesrates „Deutschland steht fest an der Seite Israels“
  • BR-Drs:  524/23
  • Der Bundesrat hat mit großer Betroffenheit und Bestürzung die Berichte über den brutalen Angriff auf Israel aufgenommen. Mit der von Hessen initiierten Entschließung bringt der Bundesrat seine Solidarität mit Israel zum Ausdruck. Alle Länder unterstützten die Entschließung als Mitantragsteller. Der am 7. Oktober 2023 begonnene Angriff auf Israel wird von den Ländern als Akt der Barbarei und des Terrors aufs Schärfste verurteilt. Die Attacken auf Israel müssen gestoppt und die verschleppten Geiseln freigelassen werden. Der Bundesrat bekräftigt, dass Israel das völkerrechtlich verbriefte Recht hat, sich gegen Terror zu verteidigen. Die Sicherheit Israels sei deutsche Staatsräson und das Bejubeln und Propagieren von Hamas-Terror auf deutschen Straßen und Schulhöfen keinesfalls hinnehmbar. Deshalb sollen diese Aktionen konsequent verfolgt und geahndet werden. Antisemitismus und Israelfeindlichkeit haben in Deutschland keinen Platz. Der Bundesrat unterstützt die Bundesregierung, sich gemeinsam mit den europäischen und internationalen Partnern für eine schnelle und friedliche Lösung einzusetzen. Freiheit, Demokratie und die Menschenrechte müssen in Israel, der Ukraine und überall dort, wo diese Werte in Gefahr sind, geschützt und gesichert werden. Die Länder sichern Israel ihre politische und humanitäre Unterstützung zu. Die Schutzmaßnahmen für jüdische Einrichtungen werden in diesem Kontext ebenfalls erhöht. In einer Erklärung zu Protokoll unterstrich Staatsministerin Puttrich, dass die Entschließung ein klares Zeichen dafür setze, dass der Bundesrat fest an der Seite Israels steht. Zugleich wies sie auf die am Vortag vom Deutschen Bundestag gefasste Entschließung mit gleicher Zielrichtung hin, die ebenfalls einhellig angenommen worden war. Deutschland trauert um die Toten und ist in Gedanken bei den Familien der Opfer und der Entführten. 

  • Entschließung des Bundesrates zur Erleichterung bei der Genehmigung von Elektrolyseuren
  • BR-Drs: 591/23
  • Der Bundesrat setzt sich nachdrücklich dafür ein, die Zulassungsverfahren für sogenannte Elektrolyseure zu vereinfachen, um die Erzeugung von Wasserstoff zu erleichtern. Konkret soll für Wasserstoffproduktionsstätten mit einer elektrischen Nennleistung bis zu 5 Megawatt künftig keine immissionsschutzrechtliche Genehmigung mehr erforderlich sein. Die Länder verfolgen damit das Ziel, einen wichtigen Beitrag zur Entbürokratisierung zu leisten und auch einen erheblichen Investitionsanreiz für gewerbliche Betreiber zu schaffen. In der Entschließung, die auf Antrag von Hessen, Nordrhein-Westfalen und sechs weiteren Ländern gefasst wurde, betont der Bundesrat, dass Wasserstoff mithilfe von Elektrolyseuren aus regenerativem Strom, etwa von Photovoltaik- oder Windkraftanlagen, hergestellt werden kann. Die beschleunigte Erzeugung und zunehmende Verwendung von Wasserstoff als chemischer Rohstoff und Energieträger sei ein zentraler Baustein für das Gelingen der Energie- und Wärmewende. Dezentrale Elektrolyseure spielen dabei eine entscheidende Rolle, da sie es ermöglichen, Wasserstoff verbrauchernah vor Ort zu produzieren und zu nutzen. Zudem können Elektrolyseure bei steigenden Anteilen erneuerbarer Energieträger in den kommenden Jahren wesentlich zur Stabilisierung der Stromnetze beitragen. Die Wasserstofferzeugung durch Elektrolyse von Wasser hat dabei deutlich geringere Umweltauswirkungen als die Erzeugung in konventionellen Wasserstoffanlagen. Um den schnellen, effizienten und praxistauglichen Ausbau der Wasserstoffwirtschaft zu gewährleisten, sind Änderungen im Bundesrecht erforderlich. Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, sich im Rahmen der aktuellen Trilogverhandlungen zur Industrieemissionsrichtlinie der EU für mögliche Genehmigungserleichterungen bei der Einstufung von Elektrolyseuren einzusetzen.

 

 

  • Entschließung des Bundesrates zur kurzfristigen wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und dauerhaften Refinanzierung aktueller sowie künftiger inflations- und tarif-bedingter Kostensteigerungen
  • BR-Drs: 592/23
  • Die Initiative, die von Nordrhein-Westfalen, Bayern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein angestoßen wurde, wird auch von Hessen unterstützt. Die Länder fordern die Bundesregierung auf, die rechtliche Grundlage für eine einmalige Anpassung der Landesbasisfallwerte zu schaffen, damit die Länder diese rückwirkend für die Jahre 2022 und 2023 um vier Prozent erhöhen können. Diese Erhöhung soll die Refinanzierungslücke für die genannten Jahre schließen. Zudem fordert der Bundesrat, ab dem Jahr 2024 eine Finanzierung der vollen Tarifsteigerungen sicherzustellen. Dies soll durch eine Anpassung der bisherigen Berechnungssystematik für Berufsgruppen erfolgen, die außerhalb des Pflegebudgets finanziert werden müssen. Darüber hinaus soll im Rahmen der Krankenhausreform die Berechnungssystematik für den Orientierungswert und den Veränderungswert überprüft werden. Ziel ist es, die krankenhausspezifischen durchschnittlichen Sach- und Personalkostensteigerungen zukünftig vollständig abzubilden. Außerdem fordern die Länder, die aktuelle Übergangsregelung zur Zahlungsfrist von Krankenhausrechnungen nach § 415 SGB V zur Liquiditätssicherung zu verstetigen. Diese Regelung verkürzt das Zahlungsziel auf fünf Tage für Krankenkassen. Des Weiteren fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, zusätzlich ein einmaliges Nothilfeprogramm in Höhe von fünf Milliarden Euro für existenzbedrohte Krankenhäuser über ein Vorschaltgesetz vorzulegen, das noch im Jahr 2023 verabschiedet werden soll.

  • Entschließung des Bundesrates „Einführung einer Widerspruchslösung als Grundlage für die Zulässigkeit der Organentnahme im Transplantationsgesetz (TPG)“
  • BR-Drs: 582/23
  • In seiner Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, angesichts der niedrigen und rückläufigen Organspendezahlen, einen Gesetzentwurf zur Widerspruchslösung im Transplantationsrecht zu beschließen. Dieser soll vorsehen, dass die Widerspruchslösung als Grundlage für die Zulässigkeit der Organentnahme in das Transplantationsgesetz aufgenommen wird. Bei einer Widerspruchslösung ist grundsätzlich jede Person Organspenderin bzw -spender, es sei denn, diese oder – nach ihrem Tod – Ersatzpersonen wie etwa die nächsten Angehörigen widersprechen der Organentnahme. Der Bundesrat begründet diese Entschließung mit einem signifikant niedrigen Niveau an Organspenderinnen und -spendern, das seit knapp zehn Jahren stagniert. Die Folge des Organmangels ist häufig der Tod aufgrund von unzumutbar langen Wartezeiten auf ein Organangebot. Zudem würde sich die derzeitige Regelung der „erweiterten Zustimmungslösung“ in der Praxis nicht bewähren. Die Entschließung geht auf einen Antrag von acht Ländern, u. a. Hessen, zurück.

Initiativen 2022

  • Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
  • BR-Drs: 135/22
  • Der, auf einem Antrag der Länder Hessen, Nordrhein-Westfalen und Hamburg gründende, Gesetzentwurf hat zum Ziel, durch Änderungen in den Vorschriften der §§ 167 ff. der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), soweit sie die Vollstreckung gegen Hoheitsträger betreffen, insgesamt zu einer rechtssichereren und vorhersehbareren Rechtsanwendung in diesem Bereich zu gelangen. Insbesondere wird der Anwendungsbereich des § 172 VwGO geändert und auf alle vollstreckbaren Handlungen, Duldungen und Unterlassungen, mit Ausnahme von Geldforderungen, erweitert. In einem ergänzenden § 172a VwGO soll klargestellt werden, dass eine Fortsetzung des Vollstreckungsverfahrens auch dann möglich bleibt, wenn sich das Vollstreckungsbegehren aufgrund eines titelwidrigen Verhaltens der Behörde erledigt hat.
  • Der Gesetzentwurf wurde am 20. Mai 2022 beim Deutschen Bundestag eingebracht.

  • Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung der Einundvierzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Bekanntgabeverordnung – 41. BImschV)
  • Die auf eine hessische Initiative zurückgehende Vorlage zielt darauf ab, die Möglichkeiten der Umweltbehörden zur Überprüfung von Anlagen zu verbessern, die wegen dort anfallender gefährlicher Stoffe unter die Störfallverordnung (12. BImSchV) fallen. Um wirksam zu prüfen, dass die Betreiber solche Anlagen ausreichend gegen Cyberangriffe schützen, müssen die Umweltbehörden auf Sachverständige für informationstechnische und operative Systeme zurückgreifen können. Dies ist jedoch bisher nicht möglich, da im Anwendungsbereich des Bundes-Immissionsschutzgesetzes bisher keine Möglichkeit einer Bekanntgabe von entsprechenden Sachverständigen vorgesehen ist. Dies will die Vorlage ändern.
  • Der Verordnungsentwurf wurde in der Bundesratssitzung vom 10. Juni 2022 vorgestellt und dem Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit zur weiteren Beratung zugewiesen.

  • Entschließung des Bundesrates „Kurzfristige Sicherung der Liquidität der Krankenhäuser, der Reha- und Vorsorgeeinrichtungen sowie von medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen wegen außerordentlicher Steigerung bei Energie- und Sachkosten“
  •  BR-Drs: 447/22
  • Die Entschließung geht auf einen Antrag von sechs Ländern, darunter Hessen, zurück. Mit ihr wird die Bundesregierung aufgefordert, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen in der aktuellen Energiepreiskrise kurzfristig zu unterstützen. Der Bundesrat fordert in seiner am 25. Oktober 2022 gefassten Entschließung, gesetzliche Regelungen auf den Weg zu bringen, um die Liquidität der Krankenhäuser zu sichern. Die steigenden Energie- und Sachkosten der Krankenhäuser und Tageskliniken müssten gegenfinanziert werden, ggf. auch durch unterjährige Zuschlagszahlungen. Auch für andere medizinische Einrichtungen seien Regelungen erforderlich, um nicht refinanzierte Kostensteigerungen zu kompensieren. Um die Beiträge der Gesetzlichen Krankenversicherung stabil zu halten, müsse die Bundesregierung die zusätzlichen Kosten über einen Zuschuss aus Steuermitteln decken. Für Pflegeeinrichtungen sei ein Mechanismus erforderlich, der die außerordentlichen Kostensteigerungen kurzfristig auffängt, ohne dass die Kosten den Pflegebedürftigen zur Last fallen.

  • Entschließung des Bundesrates – Dringender Handlungsbedarf bei der Umsetzung der Europäischen Medizinprodukteverordnung (MDR)
  • BR-Drs: 445/22
  • Der Bundesrat sieht dringenden Handlungsbedarf bei der Umsetzung der Europäischen Medizinprodukteverordnung. Dies macht er in einer auf Initiative Baden-Württembergs, Bayerns und Hessens am 7. Oktober 2022 gefassten Entschließung deutlich. Darin bittet der Bundesrat die Bundesregierung, auf EU-Ebene auf Erleichterungen für versorgungsrelevante Nischen- und Bestandsprodukte hinzuwirken und somit die Versorgungssicherheit mit Medizinprodukten zu gewährleisten, da der Aufwand für die Zertifizierung von Medizinprodukten deutlich gestiegen sei, was zu erhöhten Kosten und Personalaufwand für die Hersteller führe. Deshalb zeichne sich für einige Produkte eine immer deutlichere Versorgungsproblematik ab, wodurch Hersteller als Konsequenz aus gestiegenen Kosten und größerem Aufwand sichere und bewährte Medizinprodukte vom Markt nähmen. Es bestehe dringender Handlungsbedarf, um die Versorgung mit den notwendigen sicheren Medizinprodukten weiterhin zu gewährleisten. Deshalb spricht sich der Bundesrat insbesondere für Lösungen für versorgungsrelevante Nischenprodukte aus, deren Herstellung aufgrund der geringen Stück- und Absatzzahl angesichts der hohen Zertifizierungskosten unwirtschaftlich geworden ist und die deshalb vom Markt genommen werden. Auch seien Erleichterungen für Bestandsprodukte erforderlich, die sich über Jahre hinweg auf dem Markt bewährt haben.

  • Entschließung des Bundesrates „Nachhaltige Stärkung des Zivil- und Katastrophenschutzes durch den Bund
  • BR-Drs: 438/22
  • Der Bundesrat stellt in einer von mehreren Ländern, darunter Hessen, vorgelegten Entschließung fest, dass der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine die Sicherheitslage in Deutschland, Europa und der Welt grundlegend verändert hat und der Bund und die Länder gemeinsam sicherheitspolitisch darauf reagieren müssen. Er begrüßt vor diesem Hintergrund, dass die Bundesregierung ein 100 Milliarden Euro umfassendes Sondervermögen zur Stärkung der Bundeswehr auf den Weg gebracht hat. Der Schutz der Bevölkerung muss aus Sicht des Bundesrates oberste Priorität haben. Hierfür ist neben der Stärkung der Bundeswehr eine nachhaltige und Sektor übergreifende Stärkung des Bevölkerungsschutzes mit Blick auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine sowie auch auf künftige Auswirkungen des Klimawandels, Mehrfachlagen und hybride Bedrohungen zwingend erforderlich. Der Bundesrat erachtet es vor diesem Hintergrund auch für notwendig, dass der Bund für die Stärkung des Bevölkerungsschutzes Mittel von rund 10 Milliarden Euro innerhalb der nächsten zehn Jahre für einen „Stärkungspakt Bevölkerungsschutz“ bereitstellt. Damit können notwendige Strukturen geschaffen bzw. wiederaufgebaut werden, das gemeinsamen Krisenmanagements von Bund und Ländern bei länderübergreifenden Gefahren- oder Schadenslagen verbessert werden sowie Maßnahmen zur Digitalisierung dieser ausgebaut werden. Der Bundesrat nahm die Entschließung am 7. Oktober 2022 an.

  • Entschließung des Bundesrates „Maßnahmen zur Bewältigung zivilgerichtlicher Massenverfahren und zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Justiz“
  • BR-Drs: 342/22
  • Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Gerichte in die Lage versetzt, zivilgerichtliche Massenverfahren effizient und in angemessener Zeit erledigen zu können. Die Herausforderungen für die Gerichte in Massenverfahren seien auch bei der Umsetzung der Verbandsklagerichtlinie durch die Instrumente des kollektiven Rechtsschutzes in den Blick zu nehmen. Der Bundesrat beobachtet in seiner auf Initiative Hessens am 7. Oktober 2022 gefassten Entschließung mit Sorge, wie die Belastung der Gerichte durch die Bearbeitung von zivilgerichtlichen Massenverfahren seit Jahren kontinuierlich zunimmt und die Justiz vor enorme Herausforderungen stellt. Beispiele finden sich unter anderem im Kapitalanlage- und Verbraucherschutzrecht (Klagen im Wirecard- und Diesel-Komplex) oder bei der Geltendmachung von Fluggast- rechten und Versicherungsansprüchen. Die Vielzahl von Klagen, die Komplexität der Sachverhalte und die Art der Prozessführung binden erhebliche personelle Ressourcen und gefährden die allgemeine Arbeitsfähigkeit der Justiz sowie das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat, befürchtet der Bundesrat.

Initiativen 2021

  • Entschließung des Bundesrates zum Verbot einer Beförderung von Tieren in bestimmte Drittstaaten
  • Der Bundesrat verlangt in seiner am 12. Februar 2021 gefassten Entschließung mehr Tierschutz bei langen Transporten in Nicht-EU-Länder: Er möchte erreichen, dass Rindertransporte in weit entfernte Drittstaaten verboten werden – sofern zu befürchten ist, dass die Tiere dort tierschutzwidrig behandelt oder unzureichend versorgt werden.
  • Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich auf EU-Ebene für strengere Regeln einzusetzen, um Tiere zum Beispiel vor Kälte- bzw. Hitzestress, überlangen Transfers, Verletzungen und unnötigen Leiden – auch am Zielort – zu schützen. Aus Sicht des Bundesrates dürften Lebendtransporte maximal acht Stunden dauern – wie dies innerdeutsch bereits gilt. Außentemperaturen unter 5 Grad oder über 25 Grad Celsius müssten verhindert werden, weil sie zu Tierleid führen. Die zuständigen Behörden brauchen Echtzeit-Zugang zu den Navigationsgeräten der Transportfahrzeuge. Vorab-Kontrollen von Versorgungsstationen, Verlade- und Zielhäfen sowie Transportschiffen sollten eine tierschutzgerechte Beförderung sicherstellen.
  • Bei Handelsabkommen mit Drittländern soll die Bundesregierung darauf dringen, dass diese sich zur Einhaltung der internationalen Normen des Gesundheitskodex für Landtiere verpflichten und ihre Versorgungsstationen einer Zertifizierung durch EU-Organe zugänglich machen. Verstöße gegen das Verbot, transportunfähige Tiere zu befördern, sollen mit abschreckenden Bußgeldern geahndet werden. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei der anstehenden Novelle der Tierschutztransportverordnung eine entsprechende Ausweitung der Tatbestände zu prüfen. Solange die zuständigen Behörden vor der Transportgenehmigung keine validen Informationen zu Transportrouten, Versorgungsstationen und Empfängern der Tiere haben, bestehen Zweifel, dass alle Tierschutzanforderungen während der Fahrt und auch im Zielland eingehalten würden, bemängelt der Bundesrat in seiner Entschließung. Das Problem ist häufig, dass die deutschen Amtstierärzte keine offiziellen Informationen hätten, um die Transportgenehmigung oder deren Versagung rechtssicher zu entscheiden. Um die Tiere auch am Zielort vor tierschutzwidriger Behandlung zu schützen, bedarf es weiterer Maßnahmen. Der Bundesrat möchte mit der Initiative auch Rechts- und Planungssicherheit für Wirtschaftsbeteiligte und Genehmigungsbehörden schaffen. Diese müssen wissen, ob bestimmte Drittländer verlässliche Partner für den Handel mit lebenden Tieren seien. Dies können sie nur mit Unterstützung des Bundes. Die auf einen Antrag Hessens und Nordrhein-Westfalens zurückgehende Initiative wurde der Bundesregierung zugeleitet.

  • Gesetz zur Verbesserung der Strafverfolgung hinsichtlich des Handels mit inkriminierten Gütern unter Nutzung von Postdienstleistern sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
  • Künftig müssen Bedienstete in Brief- und Paketermittlungszentren den Strafverfolgungsbehörden unverzüglich beschädigte oder rückläufige Sendungen vorlegen, wenn deren Inhalt den Verdacht auf illegalen Handel mit Drogen, Waffen oder nicht zugelassenen Arzneimitteln nahelegt.
  • Unternehmen, deren Mitarbeiter diese Pflicht verletzen, drohen Geldbußen von bis zu 500.000 Euro. Das sieht der Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages vom 12. Februar 2021 vor, der damit vollumfänglich einen Gesetzesantrag des Bundesrates aufgegriffen hat, welcher seinerseits auf eine Initiative Hessens zurückgeht. Der Deutsche Bundestag ergänzte die Bundesratsinitiative um weitere Änderungen im Postgesetz, um ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Mai 2020 umzusetzen. Das Gericht hatte darin u. a. die Regelung zur Bestimmung des Gewinnsatzes im Wege der Vergleichsmarktbetrachtung, die die Bundesregierung im Jahr 2015 in der Post-Entgeltregulierungsverordnung geschaffen hat, für rechtswidrig erklärt, da sie nicht von der postgesetzlichen Verordnungsermächtigung gedeckt sei. Der Bundestagsbeschluss schafft nun eine entsprechende gesetzliche Rechtsgrundlage im Postgesetz.
  • Der Bundesrat ließ das Gesetz am 5. März 2021 passieren.

  • Entschließung des Bundesrates – Neuregelung der ärztlichen Ausbildung praxistauglich voranbringen
  • In der auf einen Antrag Hessens und mehreren anderen Ländern zurückgehenden Entschließung wird die Bundesregierung aufgefordert, die Länder bei der geplanten Novellierung der Medizinerausbildung frühzeitig einzubeziehen.
  • Die Pläne, die Arztausbildung durch eine Reform der Approbationsordnung praxisorientierter zu gestalten, werden ausdrücklich begrüßt. Allerdings ist die Kalkulation des zusätzlichen Personal- und Betreuungsaufwands zu spezifizieren und dem zu erwartenden Gewinn in der Versorgung gegenüberzustellen. Auch muss die Bundesregierung den Erfüllungsaufwand für eine angemessene Finanzierung der Lehrpraxen abbilden und den Normenkontrollrat angemessen beteiligen. Mit den Ländern müssen unverzüglich Gespräche über eine faire Kostenteilung aufgenommen werden, um eine zeitgerechte und umfassende Umsetzung der Neuregelung der ärztlichen Ausbildung zu ermöglichen. Die Entschließung warnt mit Blick auf die verfassungsrechtlich geschützte Hochschulautonomie und Freiheit der Lehre davor, durch zu kleinteilige Vorgaben für die jeweiligen Prüfungsabschnitte mittelbar auf die inhaltliche und organisatorische Gestaltung des Studiums einzuwirken.
  • Der Bundesrat hat die Entschließung am 7. Mai 2021 gefasst.

  • Entschließung des Bundesrates – Europäische Datensouveränität schützen
  • Am 25. Juni 2021 nahm das Bundesratsplenum auf Vorschlag Hessens die Entschließung an, die beim geplanten Digital Markets Act der Europäischen Kommission auf eine stärkere Berücksichtigung von Nutzerinteressen zielt.
  • Der Bundesrat fordert: Der Gesetzgeber muss sicherstellen, dass Gatekeeper die Beschränkung der Zusammenführung von Nutzerdaten oder der automatischen Anmeldung bei mehreren Diensten nicht umgehen können. Um dies zu gewähr­leisten, ist das Umgehungsverbot um Bestimmungen zu ergänzen, die verhindern, dass Gatekeeper die Zustimmung der Endnutzer durch Ausnutzung manipulativer Entscheidungsarchitekturen erlangen. Zum Schutz der digitalen Souveränität von Patientinnen und Patienten ist die Verarbeitung von Gesundheitsdaten und weiterer personenbezogener Daten, die nicht zur Bereitstellung von Gesundheits­diensten benötigt werden, gesetzlich zu regulieren. Dies gilt insbesondere für Anbieter, die in anderen Geschäftsfeldern als dem Gesundheitsmarkt digitale Dienstleistungen erbringen und auf diese Weise personenbezogene Daten für die kommerzielle Nutzung generieren.

  • Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verschwiegenheitspflicht nach dem Börsengesetz
  • Die vom Bundesrat am 25. Juni 2021 einhellig beschlossene Gesetzesinitiative geht auf einen Vorschlag Hessens zurück.
  • Sie fußt auf Erfahrungen mit der Ahndung der sogenannten Cum-Ex-Sachverhalte und adressiert das Problem, dass § 10 Absatz 3 des Börsengesetzes in seiner geltenden Fassung dazu führt, dass die Börsenaufsichtsbehörden Tatsachen, die ihnen vorliegen oder die etwa auf Auskunfts- und Vorlageersuchen der Finanzbehörden hin verfügbar gemacht werden könnten, häufig nicht an die Finanzbehörden übermitteln dürfen. Finanzbehörden sollen dem Gesetzentwurf zufolge zukünftig die Möglichkeit haben, Informationen schon dann bei Börsen oder Börsenaufsichten abzurufen, wenn die Kenntnis dieser Informationen für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist.
  • Die Vorlage war in der Plenarsitzung des Bundesrats vom 28. Mai 2021 vorgestellt worden. Staatsminister Al-Wazir hat dabei die Bedeutung von Vertrauen in eine gerechte und gleichmäßige Besteuerung sowie in die Integrität der Finanzmärkte und erläutert, wie die von Hessen vorgeschlagene Regelung dazu beitragen kann, dass die Börsen zur Aufarbeitung des Cum-Ex-Skandals beitragen und sich Vergleichbares nicht wiederholt.

  • Entschließung des Bundesrates – Folgen des Brexits für Deutschland Europäischen Standortwettbewerb annehmen
  • Mit der auf Initiative Hessens am 5. November 2021 gefassten Entschließung will der Bundesrat Anstöße für die Pflege der Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich geben, aber auch darauf hinwirken, dass Deutschland die sich aus dem Brexit ergebenden Chancen wahrnimmt.
  • Der Bundesrat betont, dass die Europäische Union für die Zukunft eine möglichst enge und faire Partnerschaft mit dem Vereinigten Königreich anstreben solle. Ziel europäischer Politik müsse es sein, ein weiteres Auseinanderdriften des Vereinigten Königreichs und der EU zu vermeiden. Der Bundesrat hält es für wünschenswert, dass über die im Handels- und Kooperationsabkommen getroffenen Vereinbarungen hinaus der gesellschaftliche und kulturelle Austausch weiter gepflegt wird. Vor allem die junge Generation müsse im Verhältnis zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU weiterhin europäische Freiheiten erleben können. Es soll daher ein neues und gleichwertiges Programm zu Erasmus+ geschaffen werden. Gleichzeitig fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die Chancen für den deutschen Wirtschaftsstandort zu wahren, die Ansiedelung europäischer Behörden zu fördern und sich auf europäischer Ebene für den Finanzplatz Deutschland einzusetzen.

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