Digitalisierung im Kampf gegen Geldwäsche, datenschutzkonform!

Am 07.03.2023 diskutierten Vertreterinnen und Vertreter der Kommission, des Bundesministeriums der Finanzen und der Bankenbranche über die Digitalisierung in der Geldwäschebekämpfung im Zusammenhang mit dem EuroDaT-AML Projekt am Finanzstandort Frankfurt sowie dem EU-Geldwäschepaket.

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Eingeladen in die Hessische Landesvertretung in Brüssel hatte die Hessische Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten Lucia Puttrich gemeinsam mit dem Hessischen Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen Tarek Al-Wazir. Moderiert wurde die Diskussion von Dr. Detlef Fechtner, Chefredakteur der Börsenzeitung. Dr. Stefan Bredt, Abteilungsleiter im Hessischen Wirtschaftsministerium und zuständig unter anderem für Finanzdienstleistungen, betonte die enormen Potentiale der digitalen Auswertung bankenübergreifend gepoolter Datenbestände. Während die praktische Umsetzung vielerorts angesichts noch vorhandener Rechtsunklarheiten beim Datenschutz nicht vorankomme, habe der Finanzplatz Frankfurt mit EuroDaT AML eine neuartige Lösung unter Einbindung eines öffentlichen Datentreuhänders entwickelt und so seine Innovationskraft bewiesen.

Das EuroDaT-AML Projekt am Finanzstandort Frankfurt

Das zukunftsweisende Public-Private-Partnership-Projekt EuroDaT AML ermögliche zunächst digitalisierte Mittelherkunftsprüfungen unter Nutzung der Daten der beteiligten Banken, könne jedoch auf weitere Prüfungen erweitert und beliebig skaliert werden. Es diene dazu, die laufende Überwachung der Geschäftsbeziehungen durch geldwäscherechtlich Verpflichtete – im Wesentlichen sind dies Banken und Finanzdienstleister – deutlich effektiver und effizienter zu machen. Dirk Thomas, Bereichsleiter Big Data Advanced Analytics der Commerzbank, Nadine Wolf, AML Counsel ING DiBa, und Sarah Novak, AML Manger ING DiBa, betonten aus Bankensicht insbesondere die vollständige Datenschutzkonformität.

Digitalisierung im Kampf gegen Geldwäsche, datenschutzkonform!
v.l.n.r. Nadine Wolf, AML Counsel ING DiBa, Dr. Marcus Pleyer, Ministerialdirigent Bundesfinanzministerium, Moderator Dr. Detlef Fechtner, Chefredakteur Börsenzeitung, Raluca Pruna, Leiterin Referat Finanzkriminalität, Europäische Kommission/DG FISMA, Dirk Thomas, Bereichsleiter Commerzbank

Digitalisierung unausweichlich

In der anschließenden Podiumsdiskussion bekräftigte Raluca Pruna, Referatsleiterin Financial Crime in der Generaldirektion FISMA, dass die Digitalisierung in der Geldwäschebekämpfung kommen müsse und auch kommen werde. Die Frage sei allenfalls noch, wie der rechtliche Rahmen aussehen werde. Hierzu bekundete sie den Willen der EU-Kommission, im weiteren Gesetzgebungsprozess zum EU-Geldwäsche-Paket die erforderlichen klaren datenschutzrechtlichen Eingriffsgrundlagen zu schaffen, die der Kommissionsentwurf zunächst noch nicht so explizit enthalten habe. Seitens der projektbeteiligten Banken wurde die Hoffnung geäußert, mithilfe der Digitalisierung endlich einen wirklich effektiven Beitrag zur Geldwäschebekämpfung leisten zu können. Derzeit würden Banken zwar eine große Menge von Verdachtsmeldungen produzieren; eine nähere Prüfung scheitere aber praktisch oft schon an der langen Bearbeitungsdauer von Mittelherkunftsprüfungen. Zudem ende die Geldwäschebekämpfung praktisch oft an der Landesgrenze.

EU vor den Augen der Weltöffentlichkeit in der Pflicht

Dr. Marcus Pleyer vom Bundesministerium für Finanzen und dort für Geldwäscheregulierung zuständig sowie bis Mitte des Jahres 2022 Präsident der „Financial Action Task Force“ betonte, dass die EU vor den Augen der Weltöffentlichkeit nach den Skandalen der Vergangenheit nun ihren Willen zu einer effektiven Geldwäscheregulierung beweisen müsse. Bei den rechtlichen Rahmenbedingungen habe man die geldwäscherechtlich Verpflichteten bisher zu sehr in einer Grauzone gelassen. Die nun im Ratsstandpunkt zum EU-Geldwäsche-Paket vorgesehene Öffnungsklausel zugunsten mitgliedstaatlicher Regelungen wäre ein großer Schritt vorwärts.

Auf die in der anschließenden Fragerunde aufgeworfene Frage nach Regelungsunterschieden und Möglichkeiten zur Regulierungsarbitrage antwortete Pleyer, der aktuelle Ratsstandpunkt sei zwar sehr begrüßenswert, in der weiteren Zukunft sei aber eine unmittelbar europarechtliche Regelung anzustreben.