Hessens Innenminister Peter Beuth untermauerte in seinen einleitenden Bemerkungen die Notwendigkeit einer raschen Änderung der rechtlichen Voraussetzungen zur Speicherung relevanter Verbindungsdaten (sog. Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen), um die abscheulichste Kriminalitätsform, den sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, effektiv bekämpfen zu können.
Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 20. September 2022 sei endlich Rechtsklarheit bei der Speicherung von Telekommunikationsdaten geschaffen worden, sagte der Innenminister.
Der Bundesvorsitzende der GdP, Jochen Kopelke, schloss sich in seinen Ausführungen der Forderung Beuths nach einer praxistauglichen Vorratsdatenspeicherung an. Kopelke erneuerte auch die Forderung seiner Gewerkschaft nach einer besseren personellen und technischen Ausstattung der Strafverfolgungsbehörden. Daneben müsse es aber gerade für Ermittlerinnen und Ermittler im Deliktsfeld des sexuellen Missbrauchs von Kindern auch gesundheitliche und psychologische Unterstützung geben.