Am 03.07.2025 fand in der Vertretung des Landes Hessen bei der EU die Veranstaltung „Commercial Court and Commercial Chambers made in Hessen“ statt, um dieses neue Angebot der hessischen Justiz an vor allem international tätige Unternehmen, Investoren und Rechtsanwender zur Streitbeilegung für nationale und internationale Wirtschaftsstreitigkeiten vorzustellen. Eingeladen hatten der Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Entbürokratisierung, Manfred Pentz, und der Hessische Minister der Justiz und für den Rechtsstaat, Christian Heinz.
In seinem Grußwort betonte Staatsminister Heinz, dass Hessen die Möglichkeiten des Justizstandort-Stärkungsgesetzes des Bundes nutze, um den Unternehmen einen verlässlichen und auf ihre Bedürfnisse angepassten effektiven Rechtsschutz zur Verfügung zu stellen. Mit dem Commercial Court am Oberlandesgericht und den Commercial Chambers am Landgericht stärke Hessen den Justizstandort Frankfurt und die Rechtsfortbildung im Wirtschaftszivilrecht. Dr. Alexander Seitz, Präsident des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main, betonte in seinem Impulsvortrag die Vorteile dieser seit dem 01.07.2025 eingerichteten neuen Spruchkörper, die in wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten eine bessere Planbarkeit des Prozesses, Verfahrenserleichterungen und erstmals auch die gerichtliche Verhandlung in englischer Sprache ermöglichen. Hessen leiste damit einen Beitrag zur Stärkung des Rechtsstandorts Deutschland.
Die folgende Podiumsdiskussion unter Moderation von Hendrik Kafsack (Frankfurter Allgemeine Zeitung) drehte sich unter anderem um das Verhältnis des neuen Angebots zur bereits bestehenden Schiedsgerichtsbarkeit. Dr. Patrick Otto vom Bundesverband der Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen (BUJ) verwies darauf, dass es wichtig sei, wählen zu können, wo ein Verfahren geführt werde. Dr. Reinmar Wolff von der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) hob hervor, dass sein Verband das neue Angebot nicht als Bedrohung empfinde. Vielmehr werte ein starker Justizstandort auch die deutsche Schiedsgerichtsbarkeit auf.
Prof. Dr. Evelyn Henning vom hessischen Justizministerium unterstrich, dass die neuen Verfahrensvorschriften dazu beitragen sollten, Verfahren zu beschleunigen und den Parteien von Anfang an eine Mitsprache hinsichtlich des Verfahrensablaufs zu geben. Es bestand Einigkeit, dass es einen Markt sowohl für staatliche Angebote zur Streitbeilegung gebe als auch für private Angebote wie die Schiedsgerichtsbarkeit. Es gebe überdies Verknüpfungen zwischen beiden Verfahren, wenn es um die Vollstreckung gehe. Schließlich war sich die Runde einig, dass die deutsche Rechtsordnung international mit ihren Stärken werben solle.