Podiumsdiskussion Mittagsforum Justiz

Verfassungsfeindlich, aber nicht verboten

Am 17.07.2025 das Mittagsforum Justiz zum Thema „Verfassungsfeindlich, aber nicht verboten: (Wie) ist das Recht auf die Präsenz verfassungsfeindlicher Parteien eingestellt?“ statt.

Auf Einladung des Ministers für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Entbürokratisierung Manfred Pentz, des Hessischen Ministers der Justiz und für den Rechtsstaat Christian Heinz sowie der Stiftung der Hessischen Rechtsanwaltschaft fand am 17.07.2025 in der Vertretung des Landes Hessen bei der EU das Mittagsforum Justiz als Podiumsdiskussion zum Thema „Verfassungsfeindlich, aber nicht verboten: (Wie) ist das Recht auf die Präsenz verfassungsfeindlicher Parteien eingestellt?“ statt. 

Großer Dank gilt der Stiftung der Hessischen Rechtsanwaltschaft für den Anstoß zu dieser Veranstaltung, welchen sie mit einem Aufsatzwettbewerb zum Thema gegeben hatte. Dr. Marc C. Hilgard, Vorsitzender des Vorstands der Stiftung, hob die hohe Aktualität des Themas und die große Qualität der eingereichten Arbeiten hervor. Rasmus Kumlehn B.A., Jurastudent aus Münster und Träger des 1. Preises, stellte nachdrücklich das Dilemma heraus, welches sich bei der Frage der Chancengleichheit und Gleichbehandlung der Parteien aus dem sogenannten Parteienprivileg des Grundgesetzes ergibt, wenn Parteien verfassungsfeindliche Ziele verfolgen, ohne verboten zu sein. 

Lena Düpont MdEP, Mitglied im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) und im Sonderausschuss für den Europäischen Schutzschild für die Demokratie (EUDS) des EP, berichtete von den Auseinandersetzungen um die Bedrohungen der Demokratie von innen und außen gerade im EUDS. Sie unterstrich, dass z.B. Finnland und Österreich die Sicherung der Demokratie als Teil einer Gesamtverteidigungsstrategie ansähen. Man dürfe Radikalen in der politischen Auseinandersetzung nicht ausweichen. Sachprobleme seien anzusprechen, ohne über jedes Stöckchen zu springen, das von radikaler Seite hingehalten werde. 

In der Diskussion bestand Einigkeit darin, dass die wehrhafte Demokratie alle Chancen habe, sich gegen verfassungsfeindliche Parteien auch diesseits eines Verbots zur Wehr zu setzen. Der Diskurs dürfe nicht entkernt werden durch Ausweichen, sondern er müsse in angemessener Weise geführt werden.