Zur Gestaltung seiner offiziellen Weihnachtskarten lädt Ministerpräsident Boris Rhein wieder junge hessische Künstlerinnen und Künstler zur Teilnahme am Malwettbewerb der Hessischen Staatskanzlei ein. Das Thema lautet in diesem Jahr „Mein Weihnachtswunderland“. Einsendeschluss ist der 6. November.
Unter allen Beiträgen wählt der Ministerpräsident drei Motive aus, die seine Weihnachtskarten schmücken werden.
Junge hessische Künstlerinnen und Künstler gesucht
Auch in diesem Jahr werden die Weihnachtskarten des Regierungschefs ein selbstgemaltes Motiv eines Grundschulkindes zieren. Ministerpräsident Boris Rhein bittet deshalb alle Grundschülerinnen und Grundschüler in Hessen, ein Bild zum Thema „Mein Weihnachtswunderland“ zu malen und einzusenden:
Einsendeschluss:
6. November 2025
Voraussetzungen:
Teilnehmen können alle Grundschulkinder, die in Hessen wohnen. Die Bilder müssen im Querformat, ungeknickt und mindestens in der Größe DIN A4 sein. Sie können eingescannt im pdf-Format oder als jpeg-Datei (Auflösung mindestens 300 dpi) über das Online-Formular hochgeladen werden. Die Materialien können frei gewählt werden (z. B. Malerei, Collage, usw.)
Ich freue mich jedes Jahr über die vielen farbenfrohen und kreativen Bilder, die uns erreichen. Die Zeichnungen zeigen eindrucksvoll, wie Kinder die Adventszeit, den Winter und das Miteinander erleben – voller Freude, Fantasie und Herz."
Ministerpräsident Boris Rhein
Online-Formular
Melden Sie hier Ihr Grundschulkind zum Malwettbewerb an!
Liebe Eltern, achten Sie bitte auf eine gute und druckfähige Qualität des Scans. Die Datei muss unverändert für die Weihnachtskarte übernommen werden können.
Lehrkräfte können per E-Mail an weihnachtskarte@stk.hessen.de Beiträge für eine komplette Klasse einreichen. Eine Teilnahme ist nur mit vollständig ausgefüllter Teilnahmeerklärung möglich.
Mit der Einsendung und Teilnahme erhält die Hessische Staatskanzlei das Recht, das Bild kostenfrei in der Weihnachtskarte unter Angabe des Vornamens und des Alters abzudrucken. Alle eingesandten Bilder können zudem im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Webseite und Social-Media-Kanäle) der Hessischen Staatskanzlei unter Angabe des Vornamens, des Alters und der Grundschule veröffentlicht werden.
Die drei Gewinnerbilder werden auf den offiziellen Weihnachtskarten des Hessischen Ministerpräsidenten abgedruckt. Die Gewinner erhalten außerdem Sachpreise im Wert von je 100 Euro.
Die Gewinnerinnen und Gewinner werden Ende November schriftlich benachrichtigt. Ihre Vornamen und Werke werden anschließend auf der Webseite und in den sozialen Medien der Hessischen Staatskanzlei veröffentlicht.
Zur Durchführung des Malwettbewerbs verarbeitet die Hessische Staatskanzlei die von Ihnen mitgeteilten personenbezogenen Daten. Nach der Durchführung des Wettbewerbs werden die Daten in der Hessischen Staatskanzlei gelöscht und auch nicht an Dritte weitergegeben. Bei aktenrelevanten Vorgängen werden die Daten entsprechend den Aufbewahrungsfristen gespeichert, die in dem Erlass zur Aktenführung in den Dienststellen des Landes vom 14. Dezember 2012 (StAnz. 2013 S. 3) festgelegt sind.
Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. a und e der EU-Datenschutzgrundverordnung in Verbindung mit § 3 Abs. 1 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes.
Sie haben das Recht, von der Hessischen Staatskanzlei Auskunft über die von Ihnen mitgeteilten personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie können der Datenverarbeitung widersprechen und haben das Recht auf Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung und Löschung Ihrer Daten sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit. Ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung können Sie jederzeit unter weihnachtskarte@stk.hessen.de oder über die Postanschrift der Hessischen Staatskanzlei widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
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