Pressekonferenz "Hessen steht zusammen"

Hessische Staatskanzlei

Gemeinsam die Folgen des Krieges gegen die Ukraine bewältigen

Das Land Hessen steht zusammen, um die Folgen des Kriegs gegen die Ukraine zu bewältigen. Das hessische Hilfspaket, das aus einem eigenen Landesprogramm, der Beteiligung an Bundeshilfen sowie Bürgschaften für hessische Unternehmen besteht, hat ein Gesamtvolumen von 3,58 Milliarden Euro.

Das Land Hessen steht zusammen, um die Folgen des Kriegs gegen die Ukraine zu bewältigen. Das hessische Hilfspaket, das aus einem eigenen Landesprogramm, der Beteiligung an Bundeshilfen sowie Bürgschaften für hessische Unternehmen besteht, hat ein Gesamtvolumen von 3,58 Milliarden Euro. Ministerpräsident Boris Rhein und Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir präsentierten am Montag das Hilfspaket, das dort greift, wo Bundesprogramme nicht wirken.  „Wir tragen unseren Teil zu den gemeinsamen Anstrengungen von Bund und Ländern in der Krise bei. Aber wir kümmern uns in besonderem Maße darum, dass in Hessen niemand im Stich gelassen wird“, sagten Rhein und Al-Wazir bei der Pressekonferenz zum Landesprogramm „Hessen steht zusammen – Gemeinsam die Folgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine bewältigen“ in Wiesbaden.

Kern des Landesprogramms sind die im Sozialgipfel vereinbarten und durch die Landtagsfraktionen von CDU, GRÜNEN, SPD und FDP schon vorgestellten ersten Eckpunkte. Das Programm hat ein Volumen von 200 Millionen Euro. Hinzu kommen ein Bürgschaftsrahmen in Höhe von drei Milliarden Euro und eine Beteiligung am Entlastungspaket 3 des Bundes in Höhe von 380 Millionen Euro – insgesamt also 3,58 Milliarden Euro.

„Wir werden gezielt helfen“

Zu den konkreten Hilfen des Landesprogramms gehört die Entlastung von Vereinen, Initiativen, Verbänden und Einrichtungen. Passgenau und subsidiär sollen beispielsweise erhöhte Energiekosten gedämpft werden, falls in den Programmen des Bundes keine zielgerichteten Härtefalllösungen vorgesehen sind – etwa für Sportvereine. Außerdem werden kleine und mittlere Unternehmen durch Mikrodarlehen unterstützt. „Die vom Bund beschlossene Gas- und Strompreisbremse wird helfen, riesige Kostensprünge bei den Energierechnungen zu vermeiden. Zur Wahrheit gehört aber auch: Für viele wird es trotzdem teurer werden. Hessischen Unternehmen, denen in dieser angespannten Situation ein schnelles Aus droht, werden wir daher gezielt helfen. Und wir legen einen eigenen Härtefallfonds für Menschen auf, die auch die gedeckelten Strom- und Gaspreise nicht mehr zahlen können und denen Energiesperren in der eigenen Wohnung drohen“, sagten Rhein und Al-Wazir.

Außerdem sieht das Programm vor, die Energieeffizienz und Resilienz zu stärken: Deshalb sollen Beratungseinrichtungen, unter anderem die Verbraucherzentrale Hessen, mehr Personal bekommen, um auf die deutlich gestiegene Nachfrage nach Energieberatung zu reagieren.

„Für diese wichtigen Hilfen stehen insgesamt 200 Millionen Euro bereit. Wir helfen passgenau dann, wenn Bundeshilfen nicht mehr wirken“, erläuterte Rhein. „Um im Laufe der nächsten Monate nachsteuern zu können, stehen rund 45 Millionen Euro in dem Programm als Puffer zur Verfügung. Damit können wir jederzeit auf die unsichere Lage reagieren“, sagte Al-Wazir.

„Die Krise gemeinsam bewältigen“

Der zweite Baustein ist der Bürgschaftsrahmen in Höhe von drei Milliarden Euro. Damit steht das Land Unternehmen und Betrieben zur Seite, die durch den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine konkrete Nachteile erleiden. „Dank der Bürgschaften bekommen die Unternehmen den nötigen Spielraum, um zum Beispiel notwendige Kredite für Investitionen abzusichern“, sagte der Ministerpräsident.

Der dritte Baustein des Hilfsprogramms ist der Beitrag des Landes zum Entlastungspaket 3 des Bundes. Aus der Beteiligung an der Einführung des Deutschlandtickets, der Wohngeld-Reform und dem Schutz von Kriegsflüchtlingen ergibt sich eine Summe von insgesamt 380 Millionen Euro.

Von dem Programm „Hessen steht zusammen“ geht nach den Worten von Rhein und Al-Wazir eine klare Botschaft aus: „Wir in Hessen nehmen Rücksicht aufeinander und handeln entschieden. Natürlich können wir eine Krise nicht wegfinanzieren, aber wir können dazu beitragen, diese Krise gemeinsam zu bewältigen. Dass es uns gelungen ist, das Programm zusammen mit SPD und FDP aufzustellen, ist ein ganz wichtiges Signal.“

Landesprogramm

„Hessen steht zusammen – Gemeinsam die Folgen des Krieges gegen die Ukraine bewältigen“

Auch wir in Hessen spüren die Folgen des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs von Russland auf die Ukraine jeden Tag. Der russische Lieferstopp von Gas und die hohen Energiepreise sind für uns alle mittlerweile zu einer großen Herausforderung geworden. Der Energieschock trifft aber nicht alle gleichermaßen. Viele Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen, lokale Vereine und Initiativen ebenso wie kleine Unternehmen sind hiervon im besonderen Maße betroffen.

Als Gesellschaft werden wir auch diese außergewöhnliche Krise meistern, weil wir in Hessen eng zusammenstehen. Wir achten gemeinsam aufeinander, damit alle gut und sicher durch diese schwierige Zeit kommen. Wir arbeiten gemeinsam daran, dass die Versorgungssicherheit nicht nur für den jetzigen, sondern auch für den nächsten Winter gewährleistet bleibt. Wir sparen gemeinsam Energie ein und treiben den Ausbau Erneuerbarer Energien voran. Und wir sorgen gemeinsam dafür, dass alle von den hohen Energiepreisen entlastet werden.

Deswegen stellen wir als Hessische Landesregierung heute unser neues Landesprogramm Hessen steht zusammen – Gemeinsam die Folgen des Krieges gegen die Ukraine bewältigen vor. Es basiert auf dem Austausch mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Hessischen Sozialgipfels. Es greift die Eckpunkte auf, die die Landtagsfraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, SPD und FDP in guter Zusammenarbeit gemeinsam vorgelegt haben. Ganz getreu dessen Motto Hessen steht zusammen stellt unser Landesprogramm einen breiten gesellschaftlichen und parteiübergreifenden Konsens dar, mit dem wir in Hessen gemeinsam die Folgen des Krieges gegen die Ukraine bewältigen wollen.

Mit unserem gemeinsamen Landesprogramm wollen wir besonders die Menschen, Vereine, Initiativen, Einrichtungen und Unternehmen in Hessen in den Blick nehmen, die nicht in ausreichendem Maße von den in Aussicht gestellten Entlastungsmaßnahmen des Bundes erfasst werden. Denn wir in Hessen lassen niemanden in Stich.

Dabei ist unser gemeinsames Landesprogramm subsidiär zu den Bundesprogrammen ausgestaltet, d.h., unsere Landeshilfen können erst dann greifen, wenn Bundeshilfen nicht mehr wirken. Alle Lasten werden aber auch wir nicht abfedern können. Vielmehr wollen wir soziale Härten weitestgehend verhindern.

Von unserem gemeinsamen Landesprogramm soll eine klare Botschaft ausgehen: Gerade in der Krise steht unsere Gesellschaft zusammen. Die Demokratie funktioniert, die Politik handelt entschieden. Wir treten damit auch all jenen politischen Kräften entgegen, die Probleme nicht lösen, sondern für ihre eigenen Zwecke nutzen wollen. Wir lassen uns nicht spalten. Wir können, wollen und werden auch diese Krise gemeinsam bewältigen.

Für unser gemeinsames Landesprogramm stellen wir 200 Millionen Euro sowie einen Bürgschaftsrahmen in Höhe von drei Milliarden Euro zur Verfügung.

UNSERE MASSNAHMEN ZIELEN DARAUF AB (SIEHE ÜBERSICHT):

→ die Beratungsstrukturen zu stärken

→ soziale Härten für die Menschen abzufedern

→ Vereine, Initiativen, Verbände und Einrichtungen zu entlasten

→ kleine und mittlere Unternehmen zu unterstützen

→ die Energieeffizienz und -resilienz zu steigern

Einen finanziellen Puffer haben wir ebenfalls eingeplant, mit dem wir notfalls nachsteuern können. Damit wären wir prinzipiell in der Lage, unsere Programme bedarfsgerecht aufzustocken, die Energiemehrkosten der Landesliegenschaften sowie gegebenenfalls weitere Maßnahmen zusammen mit dem Bund und den Kommunen zu finanzieren. Auch für 2024 sorgen wir bereits vor trotz der zu erwartenden hohen Steuermindereinnahmen in beiden Jahren in Höhe von 751 Mio. Euro.

Zusätzlich zu unserem Landesprogramm tragen wir außerdem wesentlich zur Finanzierung der Maßnahmen des Anfang November beschlossenen III. Entlastungspakets des Bundes und der Länder bei. Die Einführung des Deutschlandtickets bzw. 49-EuroTickets für den ÖPNV, die umfangreiche Wohngeldreform zum 1. Januar 2023 und Schutzmaßnahmen für Kriegsflüchtlinge finanzieren wir mit weiteren 380 Millionen Euro.

Insgesamt stellen wir als Land Hessen mindestens 580 Millionen Euro an Zuschüssen und Darlehen sowie drei Milliarden Euro an Bürgschaften für akute Hilfsmaßnahmen in Hessen wegen der Folgen des russischen Krieges gegen die Ukraine bereit. Damit geben wir den Hessinnen und Hessen die notwendige Sicherheit in diesen unsicheren Zeiten und die notwendige Zuversicht für ein modernes Hessen von morgen.

In unsicheren Zeiten wie diesen müssen sich die Menschen auf eine funktionierende Beratungsinfrastruktur der Verbraucherzentrale Hessen verlassen können, die diese in allen Lebensbereichen schnell, kompetent und unkompliziert berät. Allein im Energiebereich haben sich die Beratungsanfragen bei der Verbraucherzentrale Hessen in den vergangenen Monaten verzehnfacht. Mit der Erhöhung der jährlichen Zuwendung um 600.000 Euro wollen wir die Verbraucherzentrale Hessen in die Lage versetzen, ihre Beratungsangebote durch personelle Aufstockung und Qualifikation von Beratungskräften auszuweiten.

Neben einer stärkeren Förderung der Verbraucherzentrale Hessen bedarf es auch einer gezielten Unterstützung von Energieberatungen speziell für private Haushalte, die Transferleistungen beziehen. Wir werden vorzugsweise Beratungsangebote in Trägerschaft Dritter mit 1,6 Millionen Euro jährlich unterstützen, die bereits über Jahre hinweg erfolgreich Langzeitarbeitslose zu niedrigschwelligen Energieberaterinnen und -berater ausgebildet haben. Unsere Förderung wird nicht auf Beratungsleistungen begrenzt sein, sondern auch Sachleistungen umfassen.

Die finanzielle Situation der privaten Haushalte ist aufgrund der hohen Energiepreise ohnehin bereits angespannt und verschärft sich mit  zunehmender Krisendauer. Viele von ihnen sind bereits verschuldet, einigen von ihnen droht gar die Privatinsolvenz. Umso wichtiger ist ein flächendeckendes Angebot der Schuldnerberatungen, damit Hilfe noch rechtzeitig vor Ort geleistet werden kann. Wir wollen daher die jährliche Zuwendung für die Schuldnerberatungsstellen in den Landkreisen und kreisfreien Städten um rund 1,7 Millionen Euro erhöhen, um den steigenden Beratungsbedarf zu decken. Jede Gebietskörperschaft soll eine zusätzliche Personalstelle finanziert bekommen.

Unsere erfolgreich laufende „Do-it-yourself“-Energiesparkampagne wollen wir angesichts der fortwährenden Energiekrise weiter ausbauen. Die vielen Rückmeldungen der Menschen haben uns darin bestärkt, das Angebot an pragmatischen Tipps zum Energiesparen zu erweitern. Gerade in Krisenzeiten ist es für die Menschen wichtig, Selbstwirksamkeit unmittelbar zu erfahren. Hierfür planen wir zusätzlich 200.000 Euro ein.

Trotz der umfänglichen Entlastungsmaßnahmen des Bundes können Menschen durch das Raster fallen und von Energiesperren bedroht oder bereits betroffen sein. Um das zu verhindern und zu unterstützen, werden wir einen passgenauen und subsidiär zu Bundeshilfen ausgestalteten Härtefallfonds für Menschen einrichten, denen Energiesperren drohen. Hierfür stellen wir zunächst 30 Millionen Euro bereit.

Für bedürftige Menschen sind die Tafeln oftmals eine erste Anlaufstelle. Hier bekommen sie Lebensmittel, Unterstützung und sozialen Kontakt. Die Tafeln lindern somit nicht nur die Not vieler Bürgerinnen, Bürger und Geflüchteter, sondern stärken auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Seit Jahresbeginn stieg die Zahl der Neukunden der Tafeln deutlich an: über 35.000 Personen wurden in den ersten zehn Monaten dieses Jahres neu aufgenommen und werden regelmäßig mit Lebensmitteln unterstützt. Deshalb haben wir bereits im November umgehend die Zuschüsse für die Tafeln um 2,2 Millionen Euro zur Deckung der gestiegenen Betriebskosten und Hygienekosten erhöht.

Niemand sollte sich wegen der stark gestiegenen Energiepreise Sorgen um die eigene Wohnung machen. Wir haben deswegen zusammen mit der mehrheitlich in Landesbesitz befindlichen Nassauische Heimstätte | Wohnstadt bereits Anfang Oktober beschlossen, dass für die kommenden Nebenkostenabrechnungen keine Kündigungen aufgrund von Nachforderungen ausgesprochen werden. Stattdessen bietet sie Mietparteien, die Zahlungsschwierigkeiten haben, individuelle Ratenund Stundungsvereinbarungen an. Damit ist die Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte | Wohnstadt ihrer Vorbildfunktion und besonderen gesellschaftlichen Verantwortung einmal mehr gerecht geworden.

Als Hessische Landesregierung halten wir dieses Vorgehen der Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte | Wohnstadt für beispielgebend. Deswegen werden wir uns an die hessischen Kommunen wenden und sie zu einem Kündigungsmoratorium für Mieterinnen und Mieter von kommunalen Wohnungsbaugesellschaften auffordern. Hiervon kann bestenfalls eine Signalwirkung auf private Wohnungsgesellschaften und Kleinvermieter ausgehen, in diesen Tag ähnlich zu verfahren und eine gemeinsame Lösung mit ihren Mieterinnen und Mietern zu suchen.

Die deutlich gestiegenen Energiepreise belasten in außerordentlichem Maße auch die ehrenamtlich geführten und/oder gemeinnützigen Vereine, Initiativen und Verbände, die sich in den Bereichen Sport, Kultur, Bildung, Soziales und Umwelt engagieren. Hiervon sind auch Selbsthilfegruppen erfasst. Im Programm des Bundes findet sich keine zielgerichtete Härtefalllösung gerade für den Sportbereich. Wir als Hessische Landesregierung wollen handeln, um diese gewachsene und identitätsstiftende Vereins-, Verbands- und Kulturlandschaft mit ihren zahlreichen Initiativen weitestgehend zu erhalten. Dafür sehen wir subsidiär zu Bundeshilfen eine bedarfsgerechte, aber begrenzte Förderung mit einer Bezuschussung von 80 Prozent der Energiemehrkosten ab einer Mindesthöhe von 1.000 Euro und einer Maximalhöhe von 5.000 Euro vor. Eine wesentliche Voraussetzung für eine Förderung wird sein, dass ein existenzbedrohlicher Liquiditätsengpass darzulegen ist. Das Antragsverfahren soll digital und dezentral über die betreffenden Ministerien erfolgen. Den Förderzeitraum haben wir rückwirkend vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2023 festgelegt. Insgesamt planen wir hierfür 30 Millionen Euro ein.

Zur Unterstützung der Kultur will der Bund einen „Energiefonds Kultur“ mit einem Volumen von einer Milliarde Euro einrichten. Wir unterstützen  diese Initiative nachdrücklich. Deshalb werden wir uns auch landesseitig beteiligen, um soziale Härten trotz der vorgelagerten Bundeshilfen abzufedern. Unser Finanzierungsanteil wird sich voraussichtlich auf 10 Millionen Euro belaufen.

Die Studierendenwerke sind ebenfalls von den hohen Gas- und Strompreisen betroffen. Sie sind soziale Einrichtungen, die wichtige Aufgaben der sozialstaatlichen Daseinsvorsorge übernehmen. Um den Weiterbetrieb der Studierendenwerke in vollem Umfang sicherzustellen, wollen wir zusätzlich fünf Millionen Euro für die Deckung der Energiemehrkosten zur Verfügung stellen. Damit entlasten wir gleichzeitig die Studierenden, weil wir dadurch Mietpreishöhungen in den Wohnheimen, Anpassungen der Mensapreise oder eine Erhöhung der Semesterbeiträge entgegenwirken.

Zusätzlich zu den Energiemehrkosten der Studierendenwerke werden wir auch die höheren Energiekosten der Hochschulen subsidiär ergänzend zu den angekündigten Bundeshilfen decken. Wir werden daher einen Härtefallfonds für Hochschulen mit bis zu 40 Millionen Euro ausstatten und dabei Energieeinsparungen sowie Eigenbeteiligungen als Grundbedingungen festlegen. Beispielsweise sollen nur 80 Prozent des Energieverbrauchs berücksichtigt werden können. Die Höhe der Eigenbeteiligung soll sich insbesondere an der Höhe der freien Rücklagen bemessen. Ziel ist es, Härtefälle abzufedern und die Zukunftsfähigkeit der Hochschulen nicht zu gefährden.

Kur- und Heilbäder sind wahre Erholungsoasen, die zur Gesundung beitragen und ein vielseitiges Angebot an Freizeitaktivitäten bieten. Wir als Land Hessen fördern deswegen die Kur- und Heilbäder bereits grundsätzlich mit 15 Millionen Euro. Zur Deckung deren Energiemehrkosten stellen wir zusätzlich drei Millionen Euro bereit.

Unser Darlehensprogramm „Hessen-Mikroliquidität“ hat vielen kleinen Unternehmen und Soloselbstständigen dabei geholfen, bislang gut durch die Corona-Pandemie zu kommen. Dieses Programm werden wir wegen der Energiekrise neu auflegen. Mit unserem neuen hessischen Förderprogramm „Energie-Mikrodarlehen“ wollen wir Klein- und Kleinstunternehmen Darlehen in Höhe von bis zu 50.000 Euro gewähren, die sie zur Deckung der hohen Energiekosten zwingend für die Fortführung der unternehmerischen Tätigkeit benötigen. Hierfür hinterlegen wir in unserem Landesprogramm insgesamt 30 Millionen Euro. Die Unternehmen, die in der Corona-Krise Darlehen aufgenommen haben, werden darauf hingewiesen, dass es bei anhaltenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten die Möglichkeit eines Teil-Verzichts auf die Forderungen gibt.

Zur Stützung der hessischen Wirtschaft steht außerdem ein Bürgschaftsrahmen in Höhe von drei Milliarden Euro zur Verfügung. Hiervon wollen wir als Land Hessen der Bürgschaftsbank Hessen eine Rückbürgschaft für das Bürgschaftsprogramm „Ukraine“ in Höhe von 24 Millionen Euro gewähren, sofern sich der Bund ebenfalls für eine Verlängerung seiner Rückbürgschaft bereiterklärt. Die Entscheidung des Bundes steht zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch aus. Mit diesem Programm unterstützt die Bürgschaftsbank Hessen Unternehmen, die von den Folgen des Krieges in der Ukraine betroffen sind. Sie verbürgt notwendige Kredite für Investitionen oder Betriebsmittel und ersetzt damit bankübliche Sicherheiten. Der Bürgschaftshöchstbetrag beträgt 2,5 Millionen Euro, sodass bei einer maximalen Bürgschaftsquote in Höhe von 80 Prozent Investitionen von bis zu drei Millionen Euro finanzierbar sind.

Auch die hessischen Finanzämter zeigen in der Energiekrise Kulanz. Auf unsere Anweisung hin werden sie die besondere Situation der gestiegenen Energiekosten bei den davon nicht unerheblich wirtschaftlich betroffenen Menschen und Unternehmen angemessen berücksichtigen und entsprechenden Anträgen auf steuerliche Erleichterungen im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten entgegenkommen. Neben der Herabsetzung von Vorauszahlungen zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer sowie Gewerbesteuer stehen den hessischen Finanzämtern eine Reihe von Billigkeitsmaßnahmen, wie die Stundung oder der Vollstreckungsaufschub zur Verfügung, um sachgerechte Entscheidungen treffen zu können. Über entsprechende Anträge werden die Finanzämter im Einzelfall unter Würdigung der entscheidungserheblichen Tatsachen zeitnah entscheiden. Dabei werden sie den ihnen zur Verfügung stehenden Ermessensspielraum verantwortungsvoll auszuschöpfen.

Wir als Hessische Landesregierung führen dieses Land sicher durch diese unsicheren Zeiten in die Zukunft. Dazu gehört, dass wir den dezentralen Ausbau Erneuerbarer Energien auch in der Krise weiter konsequent fördern. Unser neues zinsgünstiges Kreditprogramm richtet sich in aller erster Linie an private Bauherren und Gebäudeeigentümer, die auf ihren Dächern neue Photovoltaik-Anlagen installieren.

Die sichere Versorgung mit Strom ist gerade für tierhaltende Betriebe und Betriebe des Gemüse- und Sonderkulturanbaus zur Aufrechterhaltung der Produktion, zum Schutz der Tiere und zur Verhinderung von Lebensmittelverlusten von besonderer Bedeutung. Bei vielen Betrieben besteht zurzeit die Sorge, dass die Stabilität des Stromnetzes nicht vollständig gewährleistet bleibt. Um auch in Fällen kurz- oder mittelfristiger Stromausfälle die Versorgung der Tiere und die Aufrechterhaltung der Produktion sicherstellen zu können, planen wir ein Investitionsförderprogramm in Höhe von einer Million Euro aufzulegen. Damit wollen wir die Anschaffung von Notstromaggregaten mit einer Leistung von 10 kw bis 100 kw fördern.

III. Entlastungspaket

Finanzierungsbeitrag des Landes Hessen

Mobilität ist Ausdruck individueller Freiheit, die für jede Bürgerin und jeden Bürger zu tragbaren Kosten nicht nur in Krisenzeiten möglich sein sollte. Deswegen werden wir als Land Hessen gemeinsam mit dem Bund und den anderen Ländern zeitnah ein digitales, deutschlandweit gültiges „Deutschlandticket“ finanzieren. Für einen Einführungspreis in Höhe von 49 Euro pro Monat soll das vorgesehene Jahresabonnement monatlich kündbar sein. Wir beteiligen uns an der Finanzierung dieses sozial- und klimafreundlichen Mobilitätsangebots ersten Schätzungen zufolge mit rund 120 Millionen Euro.

Für Haushalte mit niedrigen Einkommen, die keine Transferleistungen etwa aus der Grundsicherung beziehen, aber meist erwerbstätig sind, wiegen die hohen Gas- und Stromkosten besonders schwer. Zur Unterstützung steht ihnen mit dem Wohngeld grundsätzlich ein Mietzuschuss zu. Bund und Länder haben sich nunmehr auf eine Wohngeld-Reform geeinigt, die ab dem 1. Januar 2023 nahezu eine Verdoppelung des Wohngeldbetrags und eine deutliche Erweiterung des Empfängerkreises von 640.000 Haushalten auf rund 2.000.000 Haushalten vorsieht. Dabei sollen zukünftig die steigenden Energiekosten und die Kosten für die energetische Gebäudesanierung dauerhaft durch das Wohngeld abgedeckt werden. Wir fördern die Wohngeld-Reform allein in Hessen mit mindestens 100 Millionen Euro pro Jahr.

Wir in Hessen verurteilen den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine zutiefst und stehen solidarisch an der Seite der Ukrainerinnen und Ukrainer. Vielen, die ihre Heimat verlassen, gewähren wir Zuflucht. Für die Unterbringung, Verpflegung und Betreuung der Geflüchteten in Hessen sorgen zuvorderst die Kommunen mit tatkräftiger Unterstützung der Zivilgesellschaft. Wir als Land stellen zusammen mit dem Bund vor allem die Finanzierung sicher. Für Maßnahmen zum Schutz der Kriegsflüchtlinge stellen wir in Hessen 160 Millionen Euro im Landeshaushalt ein.

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